2. Versorgungsdialog 2029: Stationäre Versorgung neu ausrichten
Um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung für alle Versicherten sicherzustellen, herrscht akuter Handlungsbedarf. Krankenhäuser beklagen einen Rückstau an Investitionen, ExpertIinnen, zu kleine Einheiten, zu hohe Fallzahlen und Qualitätsdefizite. Dazu kommt eine Unzufriedenheit der PatientIinnen mit der Versorgungssicherheit in der stationären Versorgung und der Terminsituation und Erreichbarkeit im ambulanten Bereich. Beim 2. Versorgungsdialog 2029 in Hannover, der am 19. Februar gemeinsam mit der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen durchgeführt wurde, forderte Barmer Landesgeschäftsführerin Heike Sander, dass eine sektorenübergreifende Versorgung etabliert werden und eine Spezialisierung der bestehenden Krankenhäuser vorangetrieben werden müsse. Die finanziellen und personellen Ressourcen müssten dafür in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Damit in Zukunft eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleistet werden könne, gehöre die sektorenübergreifende medizinische Versorgung zu den wichtigsten Themen der niedersächsischen Gesundheitspolitik, unterstrich Heiger Scholz, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: „Die traditionellen Versorgungspfade stoßen aufgrund teils starrer Strukturen oft an ihre Grenzen. Nur mit bedarfsgerechtem Ressourceneinsatz und einer höheren Effizienz wird eine sektorenübergreifende Versorgung möglich sein. Diese muss sich künftig mehr am Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten. Große Potenziale bieten hierbei digitale Innovationen, wie etwa die Telemedizin und Fernbehandlungen oder auch telemedizinische Netzwerke beispielsweise für Tumorkonferenzen.“
Einführung einer Leistungsplanung
Im Fokus der neuen sektorenübergreifenden Versorgungsplanung stehen dabei fachärztliche Leistungen an der Schnittstelle zwischen allgemeiner fachärztlicher ambulanter Versorgung sowie der Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus. „Um eine sektorenübergreifende Versorgung einzuführen, müssen wir daher weg von der bisherigen Kapazitätsplanung und hin zur Leistungsplanung, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf vor Ort richtet. Hierfür werden die Diagnosedaten aller ambulanten und stationären Behandlungen benötigt. Diese sollten von einem unabhängigen Institut ausgewertet werden. In ländlichen Regionen benötigen wir Versorgungsverbünde, die untereinander digital vernetzt sind und somit die Zusammenarbeit über die Sektorengrenze hinweg unterstützen und die Versorgung der Versicherten gemeinsam sicherstellen“, so Sander.
Mindestmengen als Qualitätskriterium
Die bisher vorgegebenen Mindestmengen müssen auf weitere Indikationen ausgeweitet werden, da bei vielen Leistungen dies die Qualität und damit auch die Sicherheit für die Versicherten verbessert. „Das führt unweigerlich dazu, dass sich Krankenhäuser spezialisieren müssen, da nicht alle Häuser die entsprechenden Anforderungen bzw. Mindestmengen für alle Indikation erfüllen können“, sagt Sander. Dies hätte auch den Vorteil, dass die personellen und finanziellen Ressourcen, die sich in den nächsten Jahren weiter verknappen werden, besser eingesetzt werden könnten. Trotz der Zentralisierung der Krankenhausversorgung muss die Erreichbarkeit und die Notfallversorgung im Auge behalten werden. Hierfür wäre es sinnvoll, integrierte Leitstellen für die Notfallversorgung zu gründen, um PatientIinnen in der Notfallversorgung besser zu lenken. Dafür bietet sich ein System an, in dem nach Dringlichkeit entschieden wird, in welchen Versorgungszweig die Anrufer*innen weitergeleitet werden. Da nicht alle Patient*innen anrufen, sondern direkt die Notfallambulanzen aufsuchen, sollten dort integrierte Notfallzentren eingerichtet werden, die mit den gleichen Kriterien über den zu wählenden Versorgungspfad entscheiden. Oberstes Ziel aller Beteiligten in Bund und Ländern sollte sein, die medizinische Versorgung so aufzustellen, dass die Qualität der Behandlung und die Erreichbarkeit sichergestellt sind. Außerdem müssten die personellen Ressourcen so eingesetzt werden, dass keine Überlastung der Beschäftigten stattfindet und trotzdem müsse die Finanzierbarkeit des Systems im Auge behalten werden.
Einsatz der finanziellen Mittel muss neu gedacht werden
Um die Spezialisierung weiterhin voranzubringen, sollte die Investitionsmittel der Länder für die Krankenhäuser daran gebunden sein, dass Veränderungen herbeigeführt werden. Damit keine finanzielle Benachteiligung beim Aufbruch der Sektorengrenze entsteht, sollte ein neues Vergütungssystem für diese Leistungen, die sowohl von niedergelassenen (Fach-)Ärzten als auch von Krankenhäusern erbracht werden können, entwickelt werden. „Statt in Arztsitzen und Krankenhausbetten zu rechnen, sollte künftig an bundesweiten empirischen Daten orientiert der tatsächliche Bedarf ermittelt werden. Es gibt bereits die richtigen Instrumente, ebenso gibt es viele Ideen für die Zukunft. Jetzt fehlt nur noch das konsequente Handeln der Verantwortlichen“, betont Heike Sander.
Zu Gast im Niedersächsischen Landtag
Am 9. März hat Doktor Christian Graf, Abteilungsleiter Versorgungsmanagement/Prävention der Barmer, einen Vortrag zum Thema der sektorenübergreifenden Versorgung vor der Enquetekommission zur "Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung" des Niedersächsischen Landtages gehalten. Für den Titel seines Vortrages wählte er „Aktuelle Projekte der Barmer und übergreifende Empfehlung für die Umsetzung sektorenübergreifender Versorgungsansätze in Niedersachsen“.
Seine zentralen Aussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit ist für die Qualität in der Versorgung obligatorisch. Eine Reduzierung der stationären Kapazitäten ist erforderlich, um innovative sektorenübergreifende Versorgung zu ermöglichen. Regionale Versorgungsnetze mit der Delegation ärztlicher Leistungen sind notwendig für die ländliche Versorgung. Eine „kreative“ Überführung der SÜV-Projekte aus dem Innovationsfonds in die Regelversorgung muss erfolgen. Eine konsequente Nutzung der Digitalisierungsmöglichkeiten. Die Umsetzung der aktuellen Gesetzgebung (zum Beispiel: Notfallversorgung, MDK-Reformgesetz/Vergütungsreform). Es besteht weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf, siehe: sektorenübergreifende Bedarfsplanung, Casemanagement/Patientenlotsen. In Niedersachsen ist die Anpassung des Krankenhausgesetzes notwendig sowie die Erstellung eines niedersächsischen sektorenübergreifenden Bedarfsplanes als Zielvorgabe.
Vorschlag: Modellprojekt für ein regionales Gesundheitszentrum und ggf. die Ausschreibung eines Wettbewerbs für das beste regionale Netzwerk.
Barmer-Umfrage Corona-Krise: Die Deutschen fühlen sich gut informiert
Die Mehrheit der Deutschen ist mit der Aufklärungsarbeit in Sachen Coronavirus zufrieden. Sie fühlt sich beispielsweise gut darüber informiert, wie sich eine Infektion mit dem Coronavirus vermeiden lässt. Das hat eine repräsentative Barmer-Umfrage unter 1.200 Bundesbürgern im Zeitraum vom 9. bis 13. März ergeben. Lediglich knapp jeder Dritte (31 Prozent) nimmt das Coronavirus als eine Bedrohung wahr. „59 Prozent der Befragten fühlen sich laut der Umfrage voll und ganz beziehungsweise weitestgehend über die Regeln zur Vermeidung von Ansteckungen informiert. Das ist gut so. Allerdings gilt es, auch die anderen Menschen abzuholen. Alle sollten über dieses Wissen verfügen, um sich entsprechend präventiv zu verhalten, damit die Ausbreitung des Virus verlangsamt wird“, sagte Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen. Gegen Sorge und gefährliche Unbekümmertheit könne sehr gute und nachhaltige Aufklärung helfen. die Bevölkerung stehe dem Virus nicht machtlos gegenüber.
Jeder Fünfte wünscht sich einen Test ohne konkreten Verdacht
Neben dem Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsämtern seien auch die Krankenkassen gefragt, die Menschen aufzuklären. Fast jeder Zweite wünsche sich konkrete Informationen seiner Kasse (44 Prozent). Die Barmer biete als erste Krankenkasse bereits seit Januar, und damit weit vor den verstärkten Infektionsraten, mit einer Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0800 84 84 111 konkrete Hilfen an. Die Berichterstattung in den Medien wurde laut Umfrage von etwas mehr als der Hälfte (56 Prozent) weitgehend beziehungsweise voll und ganz als Panikmache eingestuft. Um Gewissheit über die aktuelle Situation zu erlangen, wünschten sich 20 Prozent der Befragten einen Corona-Test auch ohne einen konkreten Verdacht auf eine Erkrankung. Die Befragung wurde im Auftrag der Barmer im Panel des Forschungsinstituts Norstat unter 18- bis 65-Jährigen durchgeführt. Aktuelle Informationen zum Coronavirus unter www.barmer.de/coronavirus
Stiefkind Krebsfrüherkennung: Nur 12 Prozent der Männer dabei
Krebs zählt zu den am meisten gefürchteten Krankheiten. Aber: "Je früher Krebs erkannt wird, desto besser sind bei vielen Krebserkrankungen in der Regel die Heilungschancen!", sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen anlässlich des Darmkrebs-Monats März. Mit einer Teilnehmerquote von 38,3 Prozent bei der Krebsfrüherkennung liegen die Niedersächsinnen und die Bremerinnen mit 37,9 Prozent deutschlandweit im unteren Mittelfeld. Der Bundesdurchschnitt lag bei knapp 39,6 Prozent. Spitze sind die Brandenburgerinnen mit 43,2 Prozent, Schlusslicht die Saarländerinnen mit 36,5 Prozent. Bei den Männern dagegen gibt es nach wie vor Nachholbedarf bei der Früherkennung von Krebs. Mit 12,3 Prozent liegen die Niedersachsen leicht über der durchschnittlichen Inanspruchnahme in Deutschland und die Bremer mit 11,5 Prozent exakt im Bundesdurchschnitt.
Ab einem Alter von 50 Jahren können Männer und Frauen zunächst jährlich, ab 55 Jahren in zweijährigen Abständen, eine Untersuchung auf Blut im Stuhl durchführen lassen. Mit der Untersuchung können nicht sichtbare Blutmengen nachgewiesen werden, die Hinweise auf eine Darmkrebserkrankung liefern können. „Seit April 2017 wird als Stuhltest der sensible iFOBT-Test eingesetzt, der nur noch auf menschliches Blut im Stuhl reagiert“, erläutert Sander. Laut Krebsregister erkranken jährlich über 3.300 Männer und rund 3.000 Frauen in Niedersachsen an Darmkrebs. Ab 55 Jahren kann bei Männern und Frauen zweimalig im Leben im Abstand von zehn Jahren zur Früherkennung eine Darmspiegelung durchgeführt werden. „Insbesondere in den unteren betroffenen Altersgruppen ab 50 beziehungsweise 55 Jahren werden Stuhluntersuchungen sowie Beratungen zur Darmspiegelung häufiger bei Frauen als bei Männern durchgeführt. Erst in höheren Altersgruppen werden verhältnismäßig häufiger Untersuchungen bei Männern als bei Frauen gemacht“, sagt Sander. Die Barmer fördert die Früherkennung von Krebserkrankungen. Mehr dazu unter: www.barmer.de/a000074