Grafik eines Arztes und einer schematischen Darstellung eines Herzens
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Smart-Ereignis-Rekorder bei Herzrhythmusstörungen: Langzeit-EKG so einfach, wie das Aufkleben eines Pflasters

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Die BARMER Landesvertretung Niedersachsen/Bremen ist einem Vertrag zur besonderen Versorgung beigetreten. Der Einsatz eines „Smart-Ereignis-Rekorders“ soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Synkopen verbessern und Krankenhausaufenthalte vermeiden

Herzrhythmusstörungen gehören laut Angaben der Deutschen Herzstiftung zu den zehn häufigsten Todesursachsen und verursachen zahlreiche Krankenhausaufenthalte. Ein unregelmäßiger Herzschlag wird von den Betroffenen manchmal kaum bemerkt, bei anderen verursachen diese Unregelmäßigkeiten jedoch einen hohen Leidensdruck. Herzrhythmusstörungen können harmlos sein – oder eine Lebensgefahr darstellen.

Synkopen: Harmlos oder lebensgefährlich?

Besonders beängstigend ist für viele Betroffene das Auftreten einer sogenannten „Synkope“. Umgangssprachlich werden Synkopen häufig auch als Kollaps oder Ohnmacht bezeichnet. Wer eine Synkope erlebt, verliert kurzzeitlich das Bewusstsein und "kippt um" – denn auch der Muskeltonus setzt aus. Die plötzliche Ohnmacht entsteht normalerweise dann, wenn das Gehirn vorübergehend nicht genug Blut und Sauerstoff erhält. Synkopen können viele  Auslöser haben - kardiale Synkopen haben ihren Ursprung in einer Herzerkrankung. 

Die Ursache für Synkopen zu bestimmen, gestaltet sich häufig als herausfordernd. Für Patientinnen und Patienten, die wegen des Auftretens einer oder mehrerer Synkopen behandelt werden und eine kardiologische Klärung durch ein 24-Stunden-EKG nicht erfolgreich war, gibt es aktuell kaum weitere Diagnoseinstrumente im ambulanten Bereich. Teilweise ist in diesen Fällen die Implantation von sogenannten „internen Ereignisrekordern“ im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts notwendig.

Smartes Langzeit-EKG ohne Krankenhausaufenthalt

Die BARMER bietet für ihre Versicherte nun eine besondere Versorgung, um eine ambulante kardiologische Abklärung von Synkopen zu ermöglichen. Mit der Teilnahme an diesem Vertrag kann der behandelnde Kardiologe einen sogenannten „Smart-Ereignis-Rekorder“ einsetzen – ganz ohne Krankenhausaufenthalt. Dieser innovative Mini-Sensor wird mit einem kaum spürbaren Elektrodenpflaster angebracht und ermöglicht eine EKG-Erfassung, ohne die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten einzuschränken. Alle Tätigkeiten des täglichen Lebens können weiter fortgesetzt werden. Auch beim Sport oder sogar beim Schwimmen kann der Rekorder getragen werden. Für Versicherte der BARMER entstehen durch diese Behandlungsmöglichkeit keine Kosten.

Heike Sander, Landesgeschäftsführerin

Heike Sander, Landesgeschäftsführerin

„Mit dieser innovativen Form der Versorgung bieten wir unseren Versicherten eine schonende Möglichkeit, der eigenen Herzgesundheit auf den Grund zu gehen. Synkopen sind für betroffene Patientinnen und Patienten nicht nur beängstigend, sondern können auch schwerwiegende Ursachen haben. Umso wichtiger ist es, mit innovativen Ansätzen eine umfassende und niedrigschwellige Diagnostik zu ermöglichen“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER Niedersachsen/Bremen.

Digitalisierung ohne Mehraufwand

Für ca. 14 Tage wird der Herzschlag der Patientinnen und Patienten kontinuierlich aufgezeichnet. Für Patientinnen, aber auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, bietet diese Form der Langzeitüberwachung ganz neue Vorteile. Die aufgezeichneten Daten werden der behandelnden Arztpraxis zur Verfügung gestellt und können zur Diagnostik genutzt werden. Dabei löst diese Form der Digitalisierung keinen weiteren Aufwand in der Praxisorganisation aus, denn Wartungen und Updates der EKG-Serviceplattform werden automatisch durchgeführt.

Kontakt für die Presse:

Julia Franz
Pressesprecherin Barmer Niedersachsen, Bremen
Telefon: 0800 33 30 04 65 4431
E-Mail: julia.franz@barmer.de