Hannover (1. Dezember 2016) Bei der Eingliederung von Kronen, Brücken oder Zahnprothesen konnten etwas mehr als die Hälfte der betroffenen Versicherten der Barmer GEK in Niedersachsen und Bremen im Jahr 2015 eine regelmäßige Zahnvorsorge nachweisen und erhielten höhere Zuschüsse zum Zahnersatz. "48 Prozent der niedersächsischen Versicherten der Barmer GEK haben eine regelmäßige Zahnvorsorge in den vergangenen zehn Jahren mit Eintragungen im Bonusheft nachgewiesen. In Bremen waren es nur 45 Prozent", berichtet Landeschefin Heike Sander. Weitere neun Prozent waren in Niedersachsen zu regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen in den letzten fünf Jahren. Auch hier haben die Bremer mit sieben Prozent Nachholbedarf.
Regelmäßige Vorsorge bedeutet:
Für Erwachsene mindestens einmal jährlich, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre jedes halbe Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt. Die Vorsorgeuntersuchungen werden vom Zahnarzt im Bonusheft bestätigt. Die Zahnärzte halten auch neue Bonushefte bereit. "Wer in den letzten fünf Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhöht seinen Festzuschuss zum Zahnersatz um 20 Prozent, bei mindestens zehn Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge steigt der Festzuschuss um 30 Prozent", erläutert Heike Sander die für alle Krankenkassen geltende Regelung.
Zweite Meinung auch bei Zahnersatz
Da es bei der Versorgung der Zähne viele verschiedene Behandlungsalternativen gibt, hat die Barmer GEK ihr Angebot bei Zweitmeinungen jetzt auch um das Thema Zahnersatz erweitert. "Die Versicherten können zwischen der Regelversorgung und der sogenannten gleich- oder andersartigen Versorgung wählen. Damit verbunden ist auch die Höhe des Eigenanteils. Wir helfen mit unserem Zweitmeinungsangebot, um offene Fragen und Unsicherheiten zu beseitigen", so Sander.
Weitere Informationen gibt es unter www.barmer.de/a000105