Hannover, 28. Januar 2021 – Etwas für seine Gesundheit zu tun, zahlt sich aus. Und das im Wortsinne. Ab sofort können Barmer-Versicherte bei der Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von maximal 100 Euro für die Teilnahme an einem Online-Präventionskurs beantragen. Der Zuschuss kann für zwei Maßnahmen innerhalb eines Jahres beantragt werden. „Wichtig ist, dass der Kurs von der Zentralen Prüfstelle Prävention als sogenannter onlinebasierter Präventionskurs zertifiziert worden ist. Kurse vor Ort, die nur vorübergehend online durchgeführt werden, erfüllen diese Qualitätsanforderung nicht“, erklärt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen. Allerdings würden diese vorübergehenden Online-Kurse mit bis zu 75 Euro von der Barmer unterstützt. Unter www.barmer.de/a000052 können Versicherte eine Beteiligung an der Kursgebühr beantragen. Dort gibt es auch weiterführende Informationen, unter anderem zu kostenlosen Präventionskursen der Barmer sowie eine Datenbank. Über diese können die Versicherten nach qualitätsgesicherten Kursen suchen.
Kombination von digitalen und analogen Maßnahmen ist möglich
Die Barmer unterstützt pro Kalenderjahr bis zu zwei zertifizierte Gesundheitskurse zu den Themen Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtmittelkonsum. Grundsätzlich können Online- und Präsenzkurse auch kombiniert werden. Die maximale Förderung kann sich deshalb wie folgt zusammensetzen:
- Teilnahme an zwei Online-Präventionskursen je Kalenderjahr: 200 Euro
- Teilnahme an einer analogen und einer digitalen Maßnahme je Kalenderjahr: 175 Euro
- Teilnahme an zwei analogen Maßnahmen je Kalenderjahr: 150 Euro
Ein Kompaktkurs zählt wie zwei Gesundheitskurse und wird dementsprechend bezuschusst. Wenn die Teilnahmegebühr unter der maximalen Fördersumme liegt, dann werden die tatsächlichen Kosten von der Barmer erstattet.