Hannover, 10. März 2023 – Zahnarztpraxen können Behandlungen seit kurzem digital bei der Krankenkasse ihrer Patientinnen und Patienten beantragen statt wie bisher auf dem Postweg. Nach einer Pilotphase im letzten Jahr ist das Verfahren seit dem 1. Januar bundesweit für alle Praxen verpflichtend. Eine Auswertung der Barmer zeigt nun eine vorläufig positive Bilanz zum Umsetzungsstand in Niedersachsen und Bremen. „Fast 2.700 niedersächsische und über 190 Bremer Zahnarztpraxen haben im Januar für Versicherte der Barmer einen Behandlungsantrag gestellt. Davon haben in Niedersachsen 80 Prozent und in Bremen 82 Prozent das digitale Verfahren genutzt. Damit liegen beide Länder über dem Niveau von 75 Prozent des Bundes“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Niedersachsen und Bremen. Im Bereich Zahnersatz seien im Januar 82 Prozent der Anträge aus niedersächsischen Zahnarztpraxen digital bei der Barmer eingegangen, 85 Prozent aus Bremen. Auch hier seien mehr Prozentpunkte als im Bund mit 77 Prozent erreicht worden. Der Umsetzungsstand zeige eine hohe Akzeptanz und sei ein klares Signal für alle, die den notwendigen Digitalisierungsschritt noch nachholen müssten. „Notwendige Arbeitsschritte werden schneller, unbürokratischer und effizienter. Damit ist das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren für Zahnarztpraxen ein wichtiger Baustein einer insgesamt digitaleren Gesundheitsversorgung, von der letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren“, so Sander.
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