Hannover, 1. Dezember 2017 - Etwas mehr als die Hälfte (56,7 Prozent) der Erwerbspersonen in Niedersachsen hat im Jahr 2016 mindestens einmal krankheitsbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, nur geringfügig mehr als im Bundesdurchschnitt (56,1 Prozent), aber deutlich häufiger als im Land Bremen mit 52,3 Prozent. „Wie unsere Auswertungen zeigen, lag der Krankenstand in Niedersachsen mit 4,86 Prozent knapp über dem Bremer Wert von 4,47 Prozent“, so Landesgeschäftsführerin Heike Sander. Im Vergleich der Bundesländer wurde 2016 der niedrigste Krankenstand in Baden-Württemberg (4,07 Prozent) verzeichnet, der höchste in Mecklenburg-Vorpommern (5,91 Prozent). Der Bundesdurchschnitt lag 2016 bei 4,84.
Muskelprobleme in Niedersachsen
Durchschnittlich entfielen in Niedersachsen im Jahr 2016 auf jede Erwerbsperson 17,7 Arbeitsunfähigkeitstage (2015: 17,5 Tage). Der leichte Anstieg war auf mehr Fehltage beim männlichen Geschlecht zurück zu führen. Während die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage bei den weiblichen Erwerbspersonen pro Kopf nahezu unverändert bei 18,5 Tagen verblieb, nahm die Zahl bei den männlichen Erwerbspersonen von 16,8 auf 17,1 Tage um. Dabei blieb die Verteilung der Fehlzeiten nach Krankheitsarten weitestgehend gleich. Der auf Muskel-Skelett-Erkrankungen entfallende Anteil an den gesamten Arbeitsunfähigkeitstagen lag mit 4,4 Arbeitsunfähigkeitstagen (2015: 4,3) erneut am höchsten. Bei den psychischen Erkrankungen kamen ebenfalls 4,4 Arbeitsunfähigkeitstage zusammen (2015: 4,2). Auf Krankheiten des Atmungssystems entfielen 2,5 Tage (2015: 2,8), mit Verletzungen und Vergiftungen waren die Versicherten im Land auch 2,5 Tage arbeitsunfähig (2015: 2,4 Tage).
Psychische Probleme in Bremen
Im Land Bremen entfielen im Jahr 2016 auf jede Erwerbsperson 16,3 Arbeitsunfähigkeitstage (2015: 15,8 Tage). Bei den psychischen Erkrankungen kamen 3,6 Arbeitsunfähigkeitstage zusammen (2015: 3,2). Der auf Muskel-Skelett-Erkrankungen entfallende Anteil an den gesamten Arbeitsunfähigkeitstagen lag wie im Vorjahr bei 3,2 Arbeitsunfähigkeitstagen. Auf Krankheiten des Atmungssystems entfielen 2,2 Tage (2015: 2,1), mit Verletzungen und Vergiftungen waren die Versicherten im Land auch 2,0 Tage arbeitsunfähig (2015: 2,1 Tage).