Hannover, 19. Juli 2024 – Frauen beantragen nach wie vor fast dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer. Das belegt eine aktuelle Analyse von Daten der BARMER in Niedersachsen. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 etwa 23.300 entsprechende Anträge von Frauen und rund 8.200 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. „Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, sagt Heike Sander, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Niedersachsen und Bremen. Insgesamt sei das Kinderkrankengeld bis Ende vergangenen Jahres zirka 31.500 Mal beantragt worden. In den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2021 und 2022 seien in Niedersachsen rund 37.600 beziehungsweise 35.700 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024
In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende 2023 ausgelaufen. Im Nachgang dazu haben Eltern aber seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt wie vor der Pandemie für zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.