Kinder sollen nur dann einen Platz bei einer Tagesmutter, in einer Kita oder dem Schulhort bekommen, wenn sie vollständig gegen Masern geimpft sind. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt.
„Mit dem Masernschutzgesetz sollen die Menschen besser vor dieser gefährlichen Infektionskrankheit geschützt und Masern auf Dauer ausgerottet werden. Hierzulande gilt es, das Ansteckungsrisiko in Kitas und Schule zu minimieren“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern. Wie häufig Masern in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern vorkommen, wie die Impfpflicht umgesetzt wird und wie gegen Masern geimpft wird, ist hier zusammengefasst:
Wer jetzt schon eine Schule oder Kita besucht, benötigt den Nachweis bis zum 31. Juli 2021. Auch Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich gegen Masern impfen lassen. Bei Nichtbeachtung sieht das Masernschutzgesetz Geldbußen gegen Eltern oder auch Einrichtungen bis zu 2.500 Euro vor.
Eine „betroffene“ Einrichtung meldet einen Fall an das jeweilige Gesundheitsamt. Die Entscheidung über die Sanktionierung muss dann von Fall zu Fall vom Amt getroffen werden.
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- Epidemiologische Situation der Masern und Röteln in Deutschland in 2018