Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit
STANDORTinfo für Mecklenburg-Vorpommern

Masernschutzgesetz: Fragen und Antworten

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Kinder sollen nur dann einen Platz bei einer Tagesmutter, in einer Kita oder dem Schulhort bekommen, wenn sie vollständig gegen Masern geimpft sind. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt. 

„Mit dem Masernschutzgesetz sollen die Menschen besser vor dieser gefährlichen Infektionskrankheit geschützt und Masern auf Dauer ausgerottet werden. Hierzulande gilt es, das Ansteckungsrisiko in Kitas und Schule zu minimieren“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern. Wie häufig Masern in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern vorkommen, wie die Impfpflicht umgesetzt wird und wie gegen Masern geimpft wird, ist hier zusammengefasst: