Schwerin (16.09.16) Die gute Nachricht: Noch nie war das zahnmedizinische Versorgungsangebot in Deutschland so hoch und die Mundgesundheit so gut. Die schlechte Nachricht: Die zahnmedizinische Prävention und die Versorgung älterer Menschen hinken dagegen immer noch hinterher. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden die gesetzlichen Möglichkeiten noch lange nicht ausgeschöpft, um die zahnmedizinische Versorgung von älteren Menschen in Pflegeheimen sicherzustellen. Von den 276 stationären Pflegeeinrichtungen haben erst 71 einen Kooperationsvertrag mit einem Zahnarzt geschlossen.
Gesetz sichert zahnmedizinische Prävention
Unverständlich für Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK: "Der Gesetzgeber hat eine sichere rechtliche Basis mit einer entsprechenden Vergütungsregelung für diese aufsuchende Betreuung geschaffen." Er appelliert deswegen an die Einrichtungen, sich zu informieren und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, damit diese Versorgungslücken geschlossen werden.
In diesem Zusammenhang verweist Henning Kutzbach auf das im Juli 2015 in Kraft getretene Versorgungsstärkungsgesetz. Danach haben Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ausdrücklich einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention.
Auch wenn im höheren Alter die durchschnittliche Zahl der verbliebenen Zähne sinkt und der Anteil der zahnlosen Personen steigt, darf daraus nicht geschlossen werden, dass ältere Menschen keinen Zahnarzt mehr benötigen. "Die Versorgungsbedarfe ändern sich lediglich im Alter", so Kutzbach.