Schwerin, 30. August 2022 – Die Nachfrage nach Videosprechstunden in Mecklenburg-Vorpommern ist laut BARMER-Analyse seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich gestiegen. Demnach beanspruchten Versicherte der Kasse die Videosprechstunde in den Jahren 2019 bis 2021 insgesamt über 6.000 Mal. Am häufigsten wurde die digitale Konsultation im Land im ersten Quartal 2021 genutzt: Hier wurden allein mehr als 1.070 Behandlungsfälle gezählt. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 wurden nur sechs Behandlungsfälle abgerechnet. „Videosprechstunden haben sich in der Corona-Pandemie bewährt. Sie waren ein Baustein dafür, dass die medizinische Versorgung stabil blieb. Außerdem können sie flexibler in die Terminkalender der Betroffenen integriert werden und sparen Patienten und Ärzten vor allem auf dem Land weite Wege“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Die Videosprechstunde sei während der Pandemie aufgrund einer Sonderregelung bis Ende März dieses Jahres unbegrenzt möglich gewesen. Sie sei bei allen Altersklassen zum Einsatz gekommen und entspreche dem Zeitgeist. Seit April 2022 gelte nun eine gesetzliche Beschränkung der Videotermine auf 30 Prozent der Kapazität einer Praxis. Das baue Schranken auf und bremse die Digitalisierung des Gesundheitswesens, so Kutzbach. Aus Sicht der BARMER sei die starre Begrenzung daher unnötig.
Psychotherapie per Video am stärksten
Laut der BARMER-Analyse rechneten etwa 350 Ärzte im Jahr 2020 und rund 300 Ärzte im darauffolgenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern die Kontakte per Video ab. Besonders oft kam die Videosprechstunde in der ambulanten Psychotherapie zum Einsatz. Allein hier gab es im Analysezeitraum etwa 2.350 Behandlungsfälle per Video. Sie wurden im Jahr 2020 von rund 170 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angeboten, im Jahr 2021 rechneten etwa 160 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten digitale Konsultationen ab. „Psychotherapeutische Sitzungen per Video erweitern die Kontaktmöglichkeiten zwischen Ärzten und Therapeuten und ihren Patienten“, so Kutzbach. Umso bedauerlicher sei es, dass die Psychotherapeutische Sprechstunde und die vorbereitenden Sitzungen vor dem Beginn der Psychotherapie seit April 2022 nicht mehr per Video stattfinden dürften. Auch hier sollten Restriktionen abgeschafft werden, damit die Videokonsultation weiter in Anspruch genommen werden könne, wo deren Nutzung sinnvoll sei.