Seit 2015 haben Angehörige, die Zeit für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigen, Anspruch auf zehn Tage Freistellung vom Arbeitsplatz. Als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt wird ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen, der ein nahes Familienmitglied sein muss.
Doch diese Leistung wird kaum in Anspruch genommen. So sind 2015 in Mecklenburg-Vorpommern nur 17 Anträge der bei Barmer GEK gestellt worden. Vor dem Hintergrund der 72 445 Pflegebedürftigen, die laut Statistik 2013 in Mecklenburg-Vorpommern erfasst wurden, ist dies eine verschwindend geringe Anzahl.
Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach findet das bedauerlich: "Durch das Pflegeunterstützungsgeld sollen Pflege und Beruf besser miteinander vereinbart werden können. Ohne die familiäre Unterstützung sind die Herausforderungen in der Pflege nicht zu bewältigen. Es ist traurig, dass die Leistung nur so selten beantragt wird". Dabei beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 90% des Nettoarbeitsentgeltes und fängt somit den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auf.
Die Barmer GEK wird in den Beratungsgesprächen mit den Betroffenen noch stärker als bisher auf dieses Angebot hinweisen.