Zu sehen ist eine Mutter, die ihre rechte Hand auf die Stirn des kranken Kindes legt.
Pressemitteilung BARMER Mecklenburg-Vorpommern

BARMER-Analyse: Mütter tragen Hauptlast bei Betreuung kranker Kinder

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Schwerin, 19. Juli 2024 – Frauen aus Mecklenburg-Vorpommern beantragen nach wie vor deutlich öfter als Männer Kinderkrankengeld. Das belegt eine aktuelle Analyse von entsprechenden Daten der Barmer. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 landesweit rund 23.000 Anträge von Frauen und rund 9.160 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. Bundesweit sind im selben Zeitraum 292.962 Anträge von Frauen und 104.259 Anträge von Männern eingegangen. „Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern. Im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 ist das Antragsvolumen etwas zurückgegangen: So wurden im Jahr 2021 landesweit insgesamt rund 41.000 und im Jahr 2022 knapp 37.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt noch 32.160.

Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2023 für Mecklenburg-Vorpommern etwa 75.600 Zahltage registriert, 54.640 von Frauen und 20.960 von Männern. Bundesweit lag das Gesamtvolumen im vergangenem Jahr bei insgesamt etwa 878.680 Zahltagen. Seit dem 1. Januar 2024 haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.

Service

Mehr zum Thema lesen Sie auch in unserem Kinderkrankengeld – Lexikon. Wie Sie bei der Barmer Kinderkrankengeld ganz einfach online beantragen können, erfahren Sie hier

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