Für Krankschreibungen gibt es ab 2016 nur noch ein Formular. Das bisherige Formular zum Bezug von Krankengeld fällt dann weg. Darauf macht die Barmer GEK aufmerksam.
Diethelm Nack, Leiter des Kundencenters in Schwerin: „Einige Versicherte vermissen den früheren Auszahlungsschein für Krankengeld, der jetzt in die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert wurde. Auf dem neuen Vordruck bescheinigen die Ärzte sowohl eine Arbeitsunfähigkeit während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber als auch während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse“.
Durchschlag auch für Patienten
Neu ist außerdem, dass Patienten künftig einen Durchschlag der Krankschreibung erhalten. Dieser enthält einen Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Mit der Information zum Bezug von Krankengeld auf der neuen Bescheinigung soll sichergestellt werden, dass die Auszahlung des Krankengeldes durchgehend erfolgen kann.