Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stärker als erwartet und Pflegebedürftige werden heute deutlich älter - dies ist eine zentrale Botschaft aus dem Barmer GEK Pflegereport. Darum hat die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen I bis III umfangreiche Reformen auf den Weg gebracht, um die Pflegeversicherung zukunftssicherer zu gestalten.
Mit Beginn des neuen Jahres wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Die Erwartungen sind bei allen Beteiligten hoch. Die Vorbereitungen zu Umsetzung laufen derzeit auf Hochtouren.
Was kann und wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff leisten? Wie läuft die Umstellung derzeit in Hessen und welche Aufgaben kommen auf die Kommunen mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes III zu? Darüber möchten wir informieren und diskutieren:
Donnerstag, 22. September 2016, 15 bis 17 Uhr
Vereinte Martin-Luther und Althanauer Hospital Stiftung
Martin-Luther-Anlage 8 , 63450 Hanau
- Begrüßung durch Arnold Sell, Hauptgeschäftsführer der Barmer GEK
- Grußwort Claus Kaminsky, Oberbürgermeister der Stadt Hanau
- "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff"- Prof. Dr. Heinz Rothgang, Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, Abteilung Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung
- "Umsetzungstand in Hessen" - Dr. med. Stephan Halbig, MHBA, Leiter Geschäftsbereich Pflege beim Medizinischen Dienst (MDK) Hessen
- Ausblick: Das Pflegestärkungsgesetz III" - Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK in Hessen
Aufgrund des begrenzten Platzangebotes bitten wir um eine verbindliche Anmeldung:
Rike Hertwig
Landesvertretung Hessen
Rufnummer: 0800 333 004 35-2231
E-Mail: rike.hertwig@barmer.de