Schnelle medizinische Hilfe im Notfall - dafür sorgen in Deutschland der Rettungsdienst, die Notfallversorgung der Vertragsärzte sowie die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Gerade die ambulante Notfallversorgung steht vor vielen Herausforderungen und ist häufig Gegenstand politischer Diskussionen. Immer wieder wird von nicht ausreichenden Kapazitäten im Rettungsdienst und überfüllten Notaufnahmen berichtet - in beiden Bereichen lassen steigende Einsätze bzw. Patientenzahlen beobachten. Eine wachsende Anzahl von Patienten sucht zudem bei Beschwerden auf eigene Initiative eine Klinik auf.
Nicht jeder „Notfall“ gehört ins Krankenhaus
Welche Versorgung ist die Richtige? Triefende Nasen, eine Beule, eine kleine Schnittwunde oder Rückenschmerzen – nicht jeder „Notfall“ muss im Krankenhaus behandelt werden. Studien gehen davon aus, dass rund 30 bis 40 Prozent der Notfälle im Krankenhaus durch den ambulanten Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung versorgt werden könnten.
Welche Versorgung ist für welchen Notfall die Richtige?
Eine gezielte Steuerung erfolgt in der Notfallversorgung in der Regel nicht. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2016 deshalb neue Regeln in Kraft gesetzt: so sollen Portalpraxen der vertragsärztlichen Versorgung an Krankenhäuser gekoppelt und in den Notdienst der Krankenhäuser eingebunden werden, um gezielter entscheiden zu können, welche Versorgung für welchen Notfall die Richtige ist.
Wie ist die Notfallversorgung in Hessen auf diese Herausforderungen eingestellt? Welche Verbesserungen bringt das Krankenhausstrukturgesetz für die Notfallversorgung in Hessen und wie können Krankenhäuser, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst besser zusammenwirken? Wo können Synergien hergestellt werden?
Dies sind die zentralen Fragen, die am 24. April 2017 bei der Medlounge der Gesundheitswirtschaft Rhein Main in Zusammenarbeit mit der Barmer Hessen diskutiert werden sollen.