Frankfurt, 12. August 2020 – Wenn in der kommenden Woche in Hessen die Schule wieder anfängt, fiebern rund 59.000 Kinder ihrem ersten Schultag überhaupt entgegen. Für sie beginnt eine spannende Zeit: eine neue Umgebung, ein neuer Tagesablauf, neue Freunde. Neues gibt es bei einigen Erstklässlern auch im Kindermund zu entdecken: Meist zeigen sich rund um den sechsten Geburtstag hinter den Milchzähnen die ersten bleibenden Backenzähne. Entscheidend dafür, dass sie gesund bleiben und die (Schul-)Kinder unbeschwert lernen, spielen und aufwachsen können, sind schon die Milchzähne. Gute Vorsorge kann die gesunde Entwicklung der Kinder unterstützen – nicht nur beim Schritt in den neuen Lebensabschnitt.
Bundesweit waren im Jahr 2018 im Schnitt 15 Prozent der bis Fünfjährigen noch nie beim Zahnarzt, fast die Hälfte der Kinder dieser Altersgruppe haben durchschnittlich weniger als einmal pro Jahr eine Zahnarztpraxis besucht – das zeigt der Barmer Zahnreport 2020. „Die Kontaktrate sollte wesentlich höher liegen, denn nur bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen kann ein notwendiger Therapiebedarf festgestellt, können frühzeitig Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich erkannt werden. Wir empfehlen mindestens zwei Zahnarztbesuche pro Jahr, auch wenn keine Beschwerden vorliegen“ sagt Martin Till, Landesgeschäftsführer der Barmer Hessen. Das gilt vor allem mit Blick auf die ungleiche Verteilung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen: zehn Prozent der Barmer-Versicherten vereinen zwischen 70 und 90 Prozent der zahnärztlichen Therapieleistungen auf sich, so der Report.
Für Hessen zeigt der Zahnreport, dass rund ein Drittel der Zwölfjährigen bereits eine Versorgung an bleibenden Zähnen erhalten haben. „Die Mundgesundheit kann die kindliche Entwicklung stark beeinflussen: Ist sie schon in einer frühen Lebensphase beeinträchtigt, hat das negative Folgen für den Schulerfolg und das Sozialverhalten. Auch die Infektanfälligkeit der Kinder ist erhöht“, warnt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. Er ergänzt: „Schon die Phase des Kindes zwischen null und drei Jahren bis zum voll entwickelten Milchzahngebiss legt die Grundlage für ein gesundes bleibendes Gebiss. Seit gut einem Jahr haben gesetzlich versicherte Eltern bereits ab dem sechsten Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bis zum vollendeten 33. Lebensmonat. Bisher nimmt in Hessen leider nur gut die Hälfte eines Geburtsjahrgangs dieses Angebot wahr. Wir appellieren deshalb an die Eltern, die zusätzlichen Untersuchungen möglichst oft zu nutzen.“
Hintergrundinformationen
Prophylaxe: Unter Zahnprophylaxe versteht man vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit. Die Prophylaxe wird auch zahnmedizinische Prävention genannt. Es gibt Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsuntersuchungen, Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Die Gruppenprophylaxe führen Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Beispiel an Schulen oder in Kitas durch. Die Individualprophylaxe richtet sich an sechs bis 17-Jährige und enthält vier Vorsorge- und Therapieleistungen: Eine Erhebung des Mundhygienestatus, die Mundgesundheitsaufklärung sowie im Bedarfsfall die lokale Fluoridierung der Zähne und die Versiegelung von Fissuren (Furchen) in der Zahnsubstanz mit aushärtenden Kunststoffen. Je nach Bedarf wird die Fluoridierung bis zu viermal jährlich von der Krankenversicherung erstattet; Mundhygienestatus und Mundgesundheitsaufklärung sind zweimal im Jahr möglich.
Quellenangabe zur Anzahl der Schulanfänger in Hessen:
Statistisches Landesamt Hessen, Vorausberechnung Schülerzahlen bis 2030, Seite 15
https://statistik.hessen.de/sites/statistik.hessen.de/files/BI3-unreg_2020.pdf