Frankfurt, 24. September 2018 – Die zahnmedizinische Versorgung Pflegebedürftiger bleibt eine große Herausforderung. Darauf weist die Barmer Hessen anlässlich des Tages der Zahngesundheit hin. „Infolge der demografischen Entwicklung verlagern sich Zahnerkrankungen ins hohe Alter und dabei hauptsächlich auf Menschen mit Pflegebedarf“, so Landesgeschäftsführer Norbert Sudhoff.
Seit über vier Jahren haben Vertragszahnärzte die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Von den rund 850 Pflegeheimen in Hessen haben 325 Einrichtungen (Stand Juni 2018) insgesamt 373 Kooperationsverträge abgeschlossen. „Mit Einführung der neuen und modifizierten Gebührennummern ist die zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftigen Senioren nachweislich verbessert worden“, so Norbert Sudhoff. Er verweist dabei auf den aktuellen Barmer Zahnreport, der sich in Analysen, Auswertungen und Befragungen schwerpunktmäßig der vertragszahnärztlichen Versorgung pflegebedürftiger Senioren widmet. Bei 15,1 Prozent der vollstationär gepflegten Versicherten in Hessen wurden im Jahr 2016 zahnärztliche Kontakte abgerechnet – eine Steigerung um 15,8 Prozent gegenübet dem Jahr 2013. Im gleichen Zeitraum wurden auch mehr zahnärztlichen Therapieleistungen abgerechnet. Eine Steigerung von 6,3 Prozent – im bundesweiten Vergleich der beste Wert.