Frankfurt, 9. März 2018 - Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 hat die Barmer in Hessen 254 Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-haltigen Medikamenten erhalten. In fast der Hälfte der Fälle (125) lagen die leistungsrechtlichen Voraussetzungen vor und konnten die Anträge positiv entschieden werden. „Medizinisches Cannabis ist aus der Versorgung schwer kranker Menschen heute nicht mehr wegzudenken. Es ist aber kein Allheilmittel. Daher bleibt es immer eine individuelle Entscheidung, bei der für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden müssen“, erläutert Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hessen. Bundesweit wurden bei der Barmer seit März 2017 insgesamt 3.933 Anträge auf Kostenübernahme gestellt.
Kostenübernahme nur nach engen Kriterien
Ob Cannabis als Therapie in Frage kommt, entscheidet der Arzt. Bei der ersten Verordnung muss die Kostenübernahme vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Denn die Krankenkassen dürfen die Kosten nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen übernehmen. Dazu gehört, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, bei der es zu einer Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln keine Alternative gibt. Außerdem muss es eine Aussicht darauf geben, dass sich der Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome positiv beeinflussen lassen. „Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, sind Alternativen gefragt. Hier kann auch eine multimodale Schmerztherapie zum Einsatz kommen“, so Sudhoff.
Eine Patienteninformation zu Cannabis-haltigen Medikamenten finden Interessierte hier.