Frankfurt, 5. Februar 2018 – Mit einer Alkoholvergiftung mussten im letzten Jahr 696 Barmer-Versicherte in Hessen stationär behandelt werden. Damit verbunden waren Kosten in Höhe von über 600.000 Euro. „Bedenklich bleibt weiterhin das Rauschtrinken von Jugendlichen“, darauf weist Landesgeschäftsführer Norbert Sudhoff hin. Immerhin waren 15 Prozent der Betroffenen noch nicht volljährig, vier von ihnen zählten gerade erst einmal 13 Jahre.
„HaLT" – ein nachhaltiges Präventionskonzept in Hessen
Exzessiver Alkoholkonsum bei Jugendlichen mit einer anschließenden Alkoholvergiftung ist häufig im zeitlichen Umfeld von Faschingsumzügen und Schulabschlussfeiern zu beobachten. „Wir müssen darum weiter aktiv an den entsprechenden Präventionsmaßnahmen arbeiten, um junge Menschen vor den Gefahren eines riskanten Alkoholkonsums zu schützen“, so Sudhoff. Vorbildlich ist für ihn das Programm „HaLT in Hessen“ vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI). Das 2011 gestartete Projekt wird gemeinsam vom Land, den Krankenkassen, den Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert und von der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) organisiert. Minderjährige Jugendliche werden nach einer Alkoholvergiftung von Beraterinnen oder Beratern der lokalen Suchtberatungsstellen bereits im Krankenhaus aufgesucht. Dort findet ein erstes „Brückengespräch“ mit Eltern statt und es werden anschließend weitere Hilfsangebote unterbreitet. Auf kommunaler Ebene sollen Aufklärungskampagnen für einen verantwortungsbewussteren Umgang mit Alkohol hinwirken.
Alkohol und Arbeit – ein wichtiges Thema für Arbeitgeber
Neben dem „Komasaufen“ von Jugendlichen, bereitet auch der Alkoholkonsum von Beschäftigten im mittleren Alter immer mehr Grund zur Sorge. Experten schätzen, dass mittlerweile jeder fünfte bis zehnte Mitarbeiter so viel Alkohol trinkt, dass die Qualität der Arbeit negativ beeinflusst wird. Mehr als ein Drittel der im letzten Jahr stationär behandelten Rauschtrinker in Hessen waren im Alter zwischen 40 und 60 Jahren. „Insbesondere Führungskräfte mit Personalverantwortung sind in der Pflicht, sich auch konsequent mit gefährlichem oder riskantem Alkoholkonsum ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu befassen“, so Norbert Sudhoff. „Das kann im Rahmen des Arbeitsschutzes, der Suchtprävention oder der betrieblichen Gesundheitsförderung geschehen.“