Frankfurt, 17. Januar 2018 - Wenn ein Kind krank ist, dann bleiben mittlerweile auch die Väter zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Das berichtet die Barmer Hessen und bezieht sich dabei auf Daten zur Zahlung von Kinderkrankengeld.
Im Krankheitsfall eines Kindes können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld“, erklärt Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der Barmer Hessen. Im Jahr 2015 beantragten 3.057 Väter aus Hessen bei der Barmer Kinderkrankengeld, ein Jahr später waren es 3.376. Das ist ein Anstieg um etwa 9 Prozent innerhalb eines Jahres. Dennoch bleiben in den meisten Fällen noch die Mütter zu Hause. Über 13.300 Mütter stellten im Jahr 2016 bei der Barmer in Hessen einen Antrag für Kinderkrankengeld, 16 Prozent mehr als im Jahr 2015.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Krankenkassen bieten Eltern von kranken Kindern, die unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, die Möglichkeit, bis zur Dauer von zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr ihren Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld zu nutzen.
Voraussetzungen dafür sind, dass
- das Mitglied zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben muss,
- eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
- das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Insgesamt ist der Anspruch pro Elternteil bei mehr als zwei Kindern auf 25 Arbeitstage im Jahr begrenzt.
Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann ganz bequem online gestellt werden, auch via Service-App. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesen Wegen.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.barmer.de/a008786.