Pressemitteilungen aus Hessen

Kieferorthopädie: In Südhessen kommt es zu den meisten Behandlungen

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Frankfurt, 9. Oktober 2024 – Hessen kann sich auf ein überdurchschnittlich dichtes Netz an Kieferorthopädiepraxen verlassen. Auf 10.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kommen in Hessen 3,1 niedergelassene Kieferorthopädinnen und -orthopäden. Damit teilt sich Hessen mit Hamburg die bundesweit höchste Dichte solcher Facharztpraxen. Das zeigt der aktuelle Zahnreport der Barmer für Hessen, für den Daten von bundesweit mehr als 50.000 achtjährigen Barmer-Versicherten über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgewertet wurden. Kieferorthopädische Leistungen werden laut Barmer Zahnreport in den südlichen Landkreisen Hessens am häufigsten in Anspruch genommen. Im Landkreis Bergstraße wurden 57,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 kieferorthopädisch behandelt. Jeweils 57,1 Prozent waren es in Darmstadt-Dieburg, in Groß-Gerau und im Odenwaldkreis. Mit 48,6 Prozent im Landkreis Gießen, 51,9 im Vogelsbergkreis sowie 51,2 im Kreis Marburg-Biedenkopf lag die Inanspruchnahme in diesen mittelhessischen Kreisen deutlich unterhalb des Landesschnitts von rund 54 Prozent. „Die regionalen Schwankungen lassen sich nicht allein mit der Häufigkeit von Kiefer- und Zahnfehlstellungen begründen. Wahrscheinlich ist vielmehr, dass regionale Unterschiede bei der Beurteilung des Behandlungsbedarfs die Ursache sind“, erklärt Till. So habe die Inanspruchnahme kieferorthopädischer Leistungen in Bayern mit 59,7 Prozent und in Baden-Württemberg mit 57,3 Prozent über dem hessischen Durchschnitt gelegen. Möglicherweise strahle diese Tendenz nach Südhessen aus.

Mädchen häufiger in kieferorthopädischer Behandlung

Mädchen erhalten in Hessen mehr kieferorthopädische Behandlungen als Jungen. So zeigt der aktuelle Barmer Zahnreport, dass 59,7 Prozent der Mädchen und jungen Frauen in Hessen im Zeitraum von 2013 bis 2022 eine entsprechende Behandlung erhielten. Unter den männlichen Kindern und Jugendlichen waren hingegen 49,1 Prozent in einer kieferorthopädischen Behandlung. Für die ungleiche Versorgung von Mädchen und Jungen gebe es keine medizinischen Gründe. Vielmehr sei vorstellbar, dass Schönheitsideale sowie sozialer Druck für Mädchen häufiger den Hintergrund einer kieferorthopädischen Behandlung bilden. „Es ist wichtig, dass Eltern und Erziehende zuerst die Zahngesundheit in den Blick nehmen, wenn eine kieferorthopädische Behandlung in Erwägung gezogen wird“, meint Till. Auch eine Zahnbehandlung aus vordergründig ästhetischen Gründen sei nachvollziehbar. Diese sei aber keine Leistung, deren Kosten die Solidargemeinschaft der Versicherten tragen könne. Zudem sei rein ästhetische Kieferorthopädie nur nachhaltig, wenn Zähne und Kiefer auch gesund seien. Dies gelte natürlich für Jungen und Mädchen gleichermaßen.

Barmer rät zur Individualprophylaxe

Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren können in ihrer Zahnarztpraxis die sogenannte Individualprophylaxe durchführen lassen. Bei der Vorsorgeuntersuchung wird die Zahn- und Mundgesundheit, das Kariesrisiko und die Mundhygiene begutachtet. Kinder, Jugendliche und Erziehende erhalten zudem individuelle Beratung zur Gesunderhaltung der Zähne. Fissurenversiegelungen, das Auffüllen kleiner Schäden in der Zahnsubstanz, sind ebenfalls bei Bedarf im Rahmen der Untersuchung möglich. Auch ein bestehender oder sich entwickelnder Kieferorthopädiebedarf kann im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchungen diagnostiziert werden. Das Angebot wird in Hessen seit Jahren weitgehend konstant von zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe in Anspruch genommen (66,1 % in 2023). „Auch mir fällt der Gang in die Zahnarztpraxis am leichtesten, wenn ich keine Zahnschmerzen habe“, scherzt Till. Die Individualprophylaxe sei deshalb eine gute Gelegenheit für Kinder und Jugendliche sich mit ihrer Zahnarztpraxis vertraut zu machen, denn der regelmäßige Besuch in der Zahnarztpraxis gehöre dazu, um die Zahngesundheit langfristig zu erhalten. Im Idealfall geschehe dies, ohne dass akute Beschwerden vorliegen.

Die Grafik zeigt die Inanspruchnahme kieferorthopädischer Leistungen in Hessens Landkreisen. Die wesentlichen Informationen sind im Fließtext der Pressemitteilung enthalten.

Hintergrund
Im Rahmen einer Versorgungsdatenanalyse wurde eine vollständige Kohorte von über 50.000 achtjährigen Barmer-Versicherten gebildet und über zehn aufeinander folgende Jahre bis zum Alter von 17 Jahren ausgewertet. Dieser Ansatz ermöglichte erstmals sehr wirklichkeitsnahe Angaben über die Inanspruchnahme kieferorthopädischer Leistungen unter Kindern und Jugendlichen (Vgl. Barmer Zahnreport 2024, S.67). In Hessen wurde auf diese Weise die kieferorthopädische Versorgung von rund 4.700 Kindern und Jugendlichen betrachtet. 
Die Barmer versichert bundesweit rund 8,5 Millionen Menschen, rund 730.000 davon in Hessen.

 

Kontakt für die Presse:

Dr. Carlo Thielmann
Pressesprecher Barmer Hessen
Telefon: 0800 33 30 04 35 2205
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