Frankfurt, 15. Januar 2025 – Hessen ist auf einem guten Weg in eine amalgamfreie Zahnversorgung. Das zeigt eine Auswertung aus dem aktuellen Barmer Zahnreport, die anlässlich des Amalgamverbots innerhalb der Europäischen Union ab Januar 2025 erstellt wurde. So wurde bei nur 1,6 Prozent der hessischen Patientinnen und Patienten, die im Jahr 2023 eine Zahnfüllung benötigten, auf Amalgam zurückgegriffen. Auch bei Zahnfüllungen an den weniger sichtbaren Seitenzähnen lag der Patientenanteil mit einer Amalgamfüllung nur bei rund 1,9 Prozent. Bundesweit wurde im gleichen Jahr bei rund 3,5 Prozent der Patientinnen und Patienten eine Seitenzahnfüllung aus Amalgam hergestellt. „Das umstrittene Füllungsmaterial Amalgam ist auf dem Rückzug. Bundesweit sank die Inanspruchnahme von Amalgamfüllungen an den Seitenzähnen zwischen den Jahren 2021 und 2023 um rund 25 Prozent“, erklärt Martin Till, Landeschef der Barmer in Hessen. Der rückläufige Trend sei in Hessen stärker ausgeprägt als im Bundesschnitt. Nur in Bayern und Baden-Württemberg werde Amalgam noch seltener verwendet. „Bundesweit waren im Jahr 2023 rund 80 Prozent der Zahnarztpraxen ‚amalgamfrei‘. In Hessen waren es fast 88 Prozent“, so Till.
Kaum Amalgam in Frankfurt
Im Jahr 2023 wurden nur rund 0,8 Prozent der Seitenzahnfüllungen in Frankfurt am Main und Darmstadt-Dieburg aus Amalgam angefertigt. Mit knapp 0,9 Prozent lag auch der Main-Taunus-Kreis unter Hessens Landkreisen mit dem niedrigsten Amalgam-Anteil bei Zahnfüllungen. In Nord- und Osthessen ist das Füllmaterial hingegen noch stärker verbreitet. So wurden in Fulda rund 2,5 Prozent der Seitenzahnfüllungen aus Amalgam hergestellt. Im Vogelsbergkreis waren es 2,2 Prozent und im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis lag der Amalgam-Anteil mit rund 2,6 um mehr als das Dreifache höher als in Frankfurt. „Amalgam war lange Zeit die wirtschaftlichere Alternative zu anderen Füllmaterialien. Die regional ungleiche Verteilung der Amalgamfüllungen lässt sich unter anderem auf die unterschiedlichen Einkommensstrukturen der Regionen zurückführen. Deshalb ist es gut, dass es nun hochwertige Alternativen gibt, die alle, ohne die Zahlung eines Eigenanteils, erhalten können“, so Till. Die beste Zahnfüllung sei aber immer noch jene, die nicht benötigt werde. „Schäden an unseren Zähnen sollten von vornherein vermieden und nicht im Nachhinein korrigiert werden. Die wichtigsten Ansatzpunkte hierfür sind eine zahngesunde Ernährung und regelmäßige zahnärztliche Vorsorge.“
Gesetzlich Versicherte haben weiterhin Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllung
Auch in Zukunft haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, notwendige Zahnfüllungen ohne Mehrkosten in vertragszahnärztlichen Praxen anfertigen zu lassen. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung verständigt. Zur Verfügung stehen alternative, amalgamfreie Füllungstherapien, die dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entsprechen. Dieser neue gesetzliche Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung ohne Amalgam sollte allen Versicherten bekannt sein und müsse klar und unmissverständlich kommuniziert werden, sagt Till. „Gesetzlich Versicherte können ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt aktiv nach mehrkostenfreien Behandlungsmöglichkeiten fragen. Auch eine umfassendere Beratung zu zusatzkostenpflichtigen Behandlungen ist ratsam“, meint Till. So könne eine medizinisch hochwertige Zahnbehandlung mit möglichst geringen Kosten für Patientinnen und Patienten erreicht werden.