Frankfurt, 23. April 2019 – Die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) wird eine Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wird derzeit an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Die Impfempfehlung gilt für alle Personen ab 60 Jahren. Wer auf Grunderkrankungen (z.B. COPD, Diabetes mellitus, chronische Niereninsuffizienz, HIV-Infektion) Rücksicht nehmen muss, sollte sich bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. „Allein in Hessen waren im Jahr 2017 über 66.000 Menschen von einer Gürtelrose betroffen, davon sind zwei Drittel Frauen“, so Norbert Sudhoff, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hessen, und verweist auf aktuelle Auswertungen seiner Kasse zur ambulanten medizinischen Versorgung.
Die Gürtelrose tritt vor allem bei älteren Menschen recht häufig auf, verläuft mitunter sehr unangenehm und klingt bei komplikationsfreiem Verlauf nach 2 bis 4 Wochen wieder ab. Für die oben genannten Risikogruppen übernimmt die Barmer bereits jetzt die Kosten der Impfung im Rahmen ihrer Satzungsleistung. Jeder, der schon einmal Windpocken hatte, kann später eine Gürtelrose bekommen. Beide Erkrankungen werden durch dieselben Viren verursacht, die sogenannten Varizella-Zoster-Viren. Nach einer Infektion mit Windpocken (Varizellen) bleiben diese Viren im Körper und können auch Jahre später eine Gürtelrose auslösen. Der meist streifenförmige Ausschlag ist sehr schmerzhaft und tritt in der Regel nur auf einer Körperhälfte auf.