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In Barmer-Geschäftsstellen gilt 3G-Regel bei Besuchen

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Frankfurt, 1. Dezember 2021 – Die Barmer reagiert auf die aktuelle Situation in der Corona-Pandemie und passt die Besuchsmöglichkeiten in ihren Geschäftsstellen an. Ab sofort können sie nur noch gemäß der sogenannten 3G-Regel betreten werden. Damit will die Kasse den Gesundheitsschutz der Versicherten und Beschäftigten sicherstellen.

„Versicherte sind weiterhin in unseren Geschäftsstellen willkommen. Dabei ist eine Terminvereinbarung sinnvoll, um unnötige Kontakte zu vermeiden. Zutritt erhalten allerdings nur vollständig Geimpfte, Genesene und Menschen mit einem aktuellen negativen Testnachweis“, betonte Martin Till, Landeschef der Barmer in Hessen. Wichtig sei, den Personalausweis mitzubringen. Dieser diene der Kontrolle. Die AHA-Regeln mit Mindestabstand, Hygienemaßnahmen und einer medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung würden weiterhin gelten.

Barmer auch per Telefon, E-Mail oder Homepage erreichbar

Aufgrund der hohen Inzidenzen sei es ratsam, die alternativen Kontaktwege zu nutzen. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sei über Telefon, E-Mail und Internet gewährleistet. „Uns ist es wichtig, dass wir die steigenden Infektionszahlen wieder eindämmen. Daher ist beim Geschäftsstellenbesuch die Einhaltung der 3G-Maßnahmen unerlässlich. Das ist zum Schutz aller Beteiligten. Wir sind uns sicher, dass unsere Versicherten dafür Verständnis haben“, sagte Till.

Kontakt für die Presse:

Dr. Carlo Thielmann
Pressesprecher Barmer Hessen
Telefon: 0800 33 30 04 35 2205
E-Mailpresse.he@barmer.de