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Workshop der KV Hessen: Elektronische Gesundheitsakte - Datenparadies oder Datenleck?

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Frankfurt, 27. März 2019 - Bis zum Jahr 2021 soll sie kommen: die elektronische Patientenakte (ePa). So steht es im Terminservice- und Versorgunggesetz (TSVG). Passend zum Thema hatte die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zu einem Workshop mit anschließender Podiumsdiskussion unter dem Titel „Elektronische Gesundheitsakte: Datenparadies oder Datenleck?“ eingeladen. Landesgeschäftsführer Norbert Sudhoff berichtete dabei zum Organisationsstand seiner Kasse.

Zum Start der ePA sind drei Bereiche vorgesehen: ein Bereich mit medizinischen Daten der Ärzte, ein Bereich mit Versicherteninformationen der Kassen und ein Bereich, in dem Patienten selbst Daten ablegen können. Weitere Funktionen sollen dann nach und nach in die ePa integriert werden. Neben vorgeschriebenen Pflichtfunktionen wie Arztbrief, Notfalldaten oder Medikationsplan ist es den Kassen vorbehalten, weitere Inhalte für ihre Versicherten bereitzustellen. “Welche Funktionen letztendlich Eingang in die elektronische Patientenakte finden, muss noch entschieden werden“, führte Sudhoff aus. Doch schon heute sei klar, dass man für die Versicherten interessante Features bereithalten müsse. Und ebenso klar ist, dass allein die Patienten entscheiden, wer und  in welchem Umfang Zugriff auf diese vertraulichen Daten erhält.“

Die Barmer entwickelt bereits heute Funktionen für die  künftige ePA – etwa den Vorsorgeplaner oder den digitalen Zahnbonus. „Eine erfolgreiche Patientenakte braucht aber vor allem eine breite Akzeptanz“, darauf wies Sudhoff hin. „Dafür sind klar definierte Standards notwendig, für die wir uns aktiv eingesetzt haben“. Der Konsens zwischen Ärzten, Kassen und Gematik sei aber erzielt und eine Ausschreibung werde derzeit auf den Weg gebracht.

Kontakt für die Presse:

Dr. Carlo Thielmann
Pressesprecher Barmer Hessen
Telefon: 0800 33 30 04 35 2205
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