Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind seit dem 23.01.2016 verpflichtet, Terminservicestellen (TSS) zu betreiben, die einem Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungstermine bei einem Facharzt vermitteln. Seit dem 01.04.2017 erstreckt sich die Vermittlungspflicht der TSS auch auf die neuen Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der psychotherapeutischen Akutbehandlung.
Ergebnisse Evaluationsbericht der KBV zur Tätigkeit der TSS im Jahr 2017
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) führt eine jährliche Evaluation zur Tätigkeit der TSS durch. Im Vergleich zum Jahr 2016 (208.493 Anrufe) hat sich das Anruferaufkommen bei den TSS im Jahr 2017 (391.078 Anrufe) fast verdoppelt. Dieser starke Anstieg ist insbesondere auf die zum 01.04.2017 neu eingeführten psychotherapeutischen Leistungen (Sprechstunde und Akutbehandlung) zurückzuführen.
Nach den Auswertungen der KBV war knapp die Hälfte (49 Prozent) aller Anrufe bei den TSS mit einem berechtigten Vermittlungswunsch verbunden. Knapp ein Drittel dieser Vermittlungswünsche bezog sich auf Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten (32 Prozent), gefolgt von der Gruppe der Nervenärzte mit 24,1 Prozent. Somit entfielen insgesamt 56,1 Prozent der berechtigten Vermittlungswünsche auf diese zwei Arztgruppen.
In Hamburg ist das Anrufvolumen je 100.000 Einwohner von 2016 auf 2017 um 183 Prozent gestiegen. Einen stärkeren Anstieg gab es nur in den KV-Bezirken Mecklenburg-Vorpommern (231 Prozent) und Nordrhein (197 Prozent).