Zum 1. Januar dieses Jahres ist die jüngste Pflegereform in Kraft getreten. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) regelt unter anderem, dass Pflege- und Betreuungskräfte künftig nach Tarif entlohnt werden. Die Neuregelung greift ab dem 1. September 2022. Pflegeeinrichtungen erhalten nur dann einen Versorgungsvertrag (und damit die Möglichkeit, mit der Pflegekasse abzurechnen), wenn sie ihre Angestellten nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen beziehungsweise mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Damit Pflegebedürftige nicht zusätzlich belastet werden, übernehmen die die Pflegekassen die entstehenden (Mehr-)Kosten.
Die bessere Bezahlung durch einen verbindlichen Tariflohn ist dabei nur ein Mittel, um die Arbeit in der Pflege insgesamt attraktiver zu gestalten. Von der Steuer befreite Zuschläge, Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Pflegekräfte mit betreuungspflichtigen Kindern sowie die Abschaffung geteilter Dienste sollen das Berufsbild darüber hinaus aufwerten. Außerdem erhalten Beschäftigte im Zuge der Pflegereform mehr Verantwortung: Sie können beispielsweise die passenden Hilfs- und Pflegemittel für die Pflegebedürftigen auswählen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen. Die verbesserten Arbeitsbedingungen und die Aufwertung des Berufsbildes sollen auch Anreize für Berufseinsteiger liefern, sich für eine Ausbildung in der Pflege zu entscheiden.
Gute Pflege muss finanzierbar bleiben
Mit einem jährlichen pauschalen Zuschuss von einer Milliarde Euro stabilisiert der Bund ab diesem Jahr die Finanzen der Pflegeversicherung. Weitere rund 400 Millionen Euro pro Jahr bringt der erhöhte Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte. Mit dem Geld sollen die oben genannten Mehrkosten finanziert werden. Denn das GVWG sorgt gleichzeitig auch dafür, dass Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen bei den Eigenanteilen entlastet werden. Für weitere finanzielle Entlastungen sind die Bundesländer gefordert, mehr Mittel für die Investitionskosten in den Pflegeeinrichtungen bereitzustellen.
In Heimen gelten künftig ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel sowie bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen, die es ermöglichen, weitere Beschäftigte einzustellen. Ermittelt wird der Bedarf durch ein neues Personalbemessungsverfahren anhand der Bewohnerstruktur eines jeden Heims. Angesichts der großen Herausforderungen nehmen die bereits umgesetzten und noch ausstehenden Vorhaben zur Pflege zu Recht breiten Raum in der Politik ein.