Die Strukturen der Notfallversorgung in Deutschland sind stark fragmentiert und in den Rettungsdienstgesetzen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Das kann dazu führen, dass Patientinnen und Patienten nicht die Versorgung erhalten, die sie benötigen.
Für viele Menschen ist das Nebeneinander von Zuständigkeiten je nach Situation schwer zu durchschauen. Die Barmer unterstützt deshalb die Vorschläge des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen (SVR) aus dem Jahr 2018 sowie der Regierungskommission von 2023, die Notfallversorgung zu harmonisieren und die Patientensteuerung in sektorenübergreifenden Strukturen zu organisieren.
Der Rettungsdienst sollte zügig neu geregelt werden. Es ist notwendig, bundesweit einheitliche Regelungen und Standards für den Rettungsdienst zu etablieren. Dieser Versorgungsbereich muss als Teil des Notfallgesetzes neu geregelt werden und Eingang in das Sozialgesetzbuch (SGB V) erhalten.

Die Bundesländer sollten die Rettungsleitstellen zu Integrierten Leitstellen (ILS) mit einer strukturierten, einheitlichen Ersteinschätzung weiterentwickeln. Anruferinnen und Anrufer werden je nach Dringlichkeit entweder in die Vertragsarztpraxis oder in Notfallzentren an den Krankenhäusern vermittelt bzw. der Rettungsdienst alarmiert. Integrierte Notfallzentren (INZ) müssen verpflichtend an Kliniken mit anerkannter Notfallstufe eingerichtet und in Kooperation von niedergelassenen Ärzten und dem Krankenhaus betrieben werden. Für Hamburg sieht die Barmer eine Anzahl von drei INZ plus zwei INZ für Kinder als sinnvoll an.
Länder müssen Aufgaben der Daseinsvorsorge finanzieren
Der Hamburger Rettungsdienst ist ein fester Bestandteil der medizinischen Versorgung in der Hansestadt. Es gilt, diesen wirtschaftlich und effizient zu organisieren.
Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits im Jahr 2018 in einem Gutachten, dass die Krankenkassen zunehmend Aufgaben finanzieren müssen, die originär als Daseinsvorsorge von den Ländern zu tragen sind. Die Kosten, die von den Gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Kostenträgern sowie auf der anderen Seite von der Stadt Hamburg zu tragen sind, müssen klar getrennt werden.
Forderungen
- Hamburg muss Integrierte Leitstellen und Integrierte Notfallzentren einrichten. Nur so lassen sich Patienten und Patientinnen effektiv in eine bedarfsgerechte Versorgung steuern.
- Die Kosten im Rettungswesen, die zur staatlichen Daseinsvorsorge gehören, müssen von der Stadt getragen werden. Diese finanzielle Verantwortung Hamburgs für die zivilisatorische Grundversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger sollte ins Hamburgische Rettungsdienstgesetz aufgenommen werden.