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Neue Strukturen für ein effizienteres Gesundheitssystem

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Deckblatt des 10-Punkte-Papiers zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung

Der „Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik“ ist ein Ziel im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Darin finden sich Vorhaben wie eine gemeinsame Planung für den ambulanten und den stationären Versorgungsbereich, die sektorengleiche Vergütung für ambulant erbringbare Leistungen sowie der Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren. Wie ein schrittweiser Systemwechsel hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung gelingen kann, hat die Barmer in ihrem 10-Punkte-Papier 2.0 beschrieben. Ziel ist eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sowie eine einheitliche Vergütung von Leistungen, die sowohl im niedergelassenen als auch im stationären Bereich erbracht werden können.

Die zehn Punkte in der Übersicht:

  1. Digitalisierung konsequent ausbauen 
    Ein schneller Ausbau der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen ist dringend erforderlich, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei die elektronische Patientenakte ein. Alle medizinischen Informationen werden in der Akte dokumentiert, Mehrfachuntersuchungen und Fehlerquoten reduziert und die umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens vorangetrieben. Damit werden Kommunikation und Versorgungsprozesse vereinfacht und beschleunigt.
    barmer.de/d001029
  2. Weg frei machen für neue Arbeitsteilung 
    Neue Versorgungsformen erfordern auch eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Berufen. Wichtig werden neue, eigenständige Berufe wie die Medizinassistenz, auch um Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Die vorhandenen Fachkräfteressourcen müssen zielgerichteter eingesetzt werden.
    barmer.de/d001030
  3. Integrierte Notfallversorgung flächendeckend etablieren 
    Die bisherige Notfallversorgung wird sektorenübergreifend organisiert, dazu richten die Länder Integrierte Leitstellen ein. Als zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten im Notfall entstehen Integrierte Notfallzentren an den Krankenhäusern.
    barmer.de/d001031
  4. Krankenhausstrukturreform umsetzen – Anreize für strukturellen Wandel schaffen 
    Die Grundlage, um neue sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen zu schaffen, ist eine umfassende Krankenhausstrukturreform. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität werden Krankenhäuser nach dem Grad ihrer Spezialisierung in drei Versorgungsstufen gegliedert: Grundversorger, Regelversorger sowie Maximal- und Spezialversorger. Oberstes Ziel ist es, die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten zu verbessern.
    barmer.de/d001032
  5. Integrierte Regionalversorgung fördern 
    Damit die Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt ist, werden neue sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen aufgebaut. Für den Übergang benötigen Krankenkassen die Lockerung gesetzlicher Restriktionen, besonders bei Vergütung und Finanzierung.
    barmer.de/d001033
  6. Sektorenübergreifende Leistungen schrittweise vereinbaren 
    Ambulante und stationäre Leistungen sollen in Zukunft gemeinsam und aufeinander abgestimmt geplant werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung legt den Leistungskatalog für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung fest. 
    barmer.de/d001034
  7. Sektorenübergreifenden Versorgungsbedarf ermitteln 
    Um den tatsächlichen Versorgungsbedarf in den Regionen bestimmen zu können, müssen zuverlässige Daten vorliegen. Ein unabhängiges Institut ermittelt Referenzwerte für den Versorgungsbedarf aus einem bundesweiten Datensatz, dem „empirischen Anker“. 
    barmer.de/d001035
  8. Sektorenübergreifende Versorgungsplanung umsetzen 
    Auf Landesebene wird ein gemeinsames Gremium für die sektorenübergreifende Versorgung fest etabliert. Dieses setzt die Vorgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene zur Versorgungsplanung um. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die Krankenhausgesellschaften sowie die Gesundheitsministerien, die den Vorsitz innehaben. Patientenvertreterinnen und -vertreter werden in beratender Funktion beteiligt. Die Beschlüsse des gemeinsamen Landesgremiums sollten einstimmig gefasst werden.
    barmer.de/d001036
  9. Verantwortung für die sektorenübergreifenden Leistungen regeln 
    Der Sicherstellungsauftrag für die neuen sektorenübergreifenden Leistungen verbleibt zunächst bei den KVen im Einvernehmen mit dem Land. Nach einer Übergangszeit erfolgt die Sicherstellung im Einvernehmen mit den Partnern der sektorenübergreifenden Landesgremien. 
    barmer.de/d001038
  10. Leistungsbezogenes Vergütungssystem aufbauen 
    Mit einem neuen Vergütungssystem soll eine einheitliche, sichere und angemessene Finanzierungsbasis geschaffen werden. Ziel ist es, eine wohnortnahe ambulante und stationäre Versorgung wirtschaftlich abzusichern und sicherzustellen. Für die sektorenübergreifenden Leistungen wird eine einheitliche und angemessene Finanzierungsbasis geschaffen. In einem modularen Vergütungssystem wird eine Basisvergütung für die jeweiligen medizinischen Leistungen durch weitere Vergütungsbestandteile ergänzt.
    barmer.de/d001039

Weiterführende Informationen

Eine Übersicht über die Vorschläge der Barmer zu den zehn Punkten sowie die Möglichkeit zum Download des 10-Punkte-Papiers finden Sie hier.