Ein kurzer Moment verändert manchmal ein ganzes Leben: Bis vor kurzem wohnte Erna N. allein in ihrer Wohnung in der zweiten Etage eines Mehrfamilienhauses irgendwo in Hamburg. Zwar war die 82-Jährige nicht mehr ganz so gut zu Fuß, doch auch dank ihrer Nachbarn gelang es ihr, ihren Alltag selbstbestimmt zu leben. Dann jedoch stürzte Erna N. und brach sich den Oberschenkelhals. Zum Glück wurde sie schnell gefunden und ins Krankenhaus eingeliefert. Trotz der schnellen Hilfe und einer erfolgreichen Operation des Bruchs ist klar: Alleine wieder in ihre Wohnung zurückkehren würde Erna N. so schnell nicht mehr können.
Dieser Fall ist konstruiert, doch könnte er sich so oder ähnlich ereignen. Spätestens wenn das Krankenhaus die Patientin oder den Patienten entlässt, stellte sich die Frage nach dem „Wohin?“. In Pflegeeinrichtungen gibt es nicht immer kurzfristig freie Plätze, und Angehörige haben häufig weder Zeit noch Platz, pflegebedürftige Verwandte aufzunehmen.
Mit der Übergangspflege im Krankenhaus hat Hamburg diese Lücke geschlossen. Versorgungsbedürftige Patienten sind nach einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht mehr sofort auf sich allein gestellt. Stattdessen erhalten sie für eine Dauer von bis zu zehn Tagen Unterkunft und Verpflegung und können unter anderem die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nicht erbracht werden können. Die entsprechende Vereinbarung haben die gesetzlichen Krankenkassen mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft getroffen.