Sehr geehrter Herr Zimmermann, in der Corona-Pandemie hat der Medizinische Dienst den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg unterstützt und macht es noch. Wie genau?
Unsere Gutachterinnen und Gutachter, Ärzte und vor allem Pflegfachkräfte aus den verschiedenen medizinischen Abteilung – teilweise bis zu 90 gleichzeitig – haben mit ihrer Expertise an verschiedenen Stellen unterstützt. Da waren und sind vor allem die Gesundheitsämter zu nennen, in denen unsere Mitarbeitenden bei der Kontaktnachverfolgung, den Quarantäneanordnungen, aber zum Beispiel auch bei der Erstellung von Hygienekonzepten in stationären Pflegeeinrichtungen halfen. Zusammen mit Mitarbeitenden der Gesundheitsämter wurden auch Pflegeeinrichtungen aufgesucht, um diesen bei den leider häufigen Ausbruchsgeschehen beratend zur Seite zu stehen. Mitarbeitende nahmen Abstriche zur Feststellung von Infektionen mit dem neuen Corona-Virus, wieder andere arbeiteten in der Frühphase der Pandemie im Interventionsteam der Gesundheitsbehörde in Hamburg.
Das Besondere an dieser wirklich außergewöhnlichen Unterstützung ist der Umstand, dass alle unsere Mitarbeitenden dies auf freiwilliger Basis und mit großem Engagement machen. Ich halte das keinesfalls für selbstverständlich und habe das gegenüber den Mitarbeitenden auch wiederholt zum Ausdruck gebracht.
Der MDK Nord ist seit Anfang März der „Medizinische Dienst Nord“. Was hat sich dadurch geändert?
Der Medizinische Dienst Nord ist und bleibt ein zuverlässiger und kompetenter Dienstleister der Kranken- und Pflegekassen, daran wird sich nichts ändern. Die Umbenennung ist Teil des sogenannten „MDK Reformgesetzes“, das vom Bundestag Ende 2019 beschlossen worden ist. Es war erklärter Wille der Politik, den MDK in eine eigenständige Trägerschaft zu überführen, wodurch das „K“ entfallen konnte. Die Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts blieb unverändert erhalten. Wir waren übrigens zum 1. März der erste MDK bundesweit, der die Reform vollziehen konnte. Unser Verwaltungsrat hatte die neue Satzung bereits im Januar in der konstituierenden Sitzung beschlossen und somit konnte die Hamburger Behörde als zuständige Aufsicht sie im Februar genehmigen und anschließend veröffentlichen.
Bekommen damit jetzt auch Versicherte Einfluss auf den Medizinischen Dienst?
Die Versicherten konnten schon immer über die Sozialwahlen indirekten Einfluss auf die Mitglieder im Verwaltungsrat nehmen, war doch die Sozialwahl die Legitimation für eine Benennung in dieses Amt. Zahlreiche Mitglieder des Verwaltungsrates engagierten sich zum Beispiel in den Widerspruchsausschüssen ihrer Krankenkassen und waren dadurch mit den Anliegen der Versicherten sehr vertraut. Durch das Reformgesetz ist der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Nord von 15 auf jetzt 23 Mitglieder erweitert worden.
Neben zwei Berufevertretern, nämlich von den Pflegeberufen und der Ärzteschaft, werden die Interessen der Versicherte verstärkt durch fünf stimmberechtigte Mitglieder von Patienten- und Betroffenenverbänden wahrgenommen. Vertreten sind jetzt unter anderem der Sozialverband VdK und der SoVD ebenso wie die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen oder die Verbraucherzentralen von Hamburg und Schleswig-Holstein.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind verantwortlich dafür, dass der Dienst jederzeit seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllen kann. Er schafft die Rahmenbedingungen über die Haushalts- und Stellenpläne oder trifft Entscheidungen über die Standorte des Dienstes. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand stellen sie sicher, dass die geltenden Richtlinien und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes sind durch das Gesetz schon immer ausschließlich ihrem ärztlichen und pflegerischen Gewissen unterworfen gewesen. In den fast 20 Jahren als Geschäftsführer/Vorstand des Medizinischen Dienstes hat noch niemals hat ein Verwaltungsrat Einfluss auf die individuellen Begutachtungen ausgeübt oder sonstige Vorgaben gemacht. Das MDK-Reformgesetz zielte auf eine stärkere Beteiligung der Interessenverbände und Selbsthilfeorganisationen, die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes wurde durch das Gesetz einmal mehr bekräftigt.
Herr Zimmermann, wir danken Ihnen für das Gespräch.