„Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ – so lautet etwas sperrig, was unter anderem die Situation des Pflegepersonals in Kliniken verbessern soll. Darüber hinaus verspricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass dadurch „der Bestand von Krankenhäusern mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe und die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ gesichert werde. Außerdem würde die Finanzierung der Hebammen verbessert und die ambulante Behandlung gefördert. „Nicht mehr ökonomischer Zwang, sondern medizinische Notwendigkeit soll künftig in den Kliniken über die Behandlung entscheiden“, so das Versprechen des Ministers.
Die Barmer begrüßt, dass der Bund kurzfristig Geld zur Verfügung stellt, um die schwierige Situation in der Geburtshilfe zu verbessern. Jedoch wäre es zielführender gewesen, die Mittel nur an ländliche Krankenhäuser zu verteilen, die als Sicherstellungskandidaten gelten. Mit Blick auf die Versorgungsqualität wäre eine Verbindlichkeit zur Anwendung und eine nähere Definition der Förderkriterien erforderlich. Stattdessen wird es wohl nun 16 unterschiedliche Lösungsansätze in den Ländern für die Verteilung der Mittel geben.
Ob das Gesetz die Ambulantisierung vorantreibt, ist offen
Künftig können Krankenhäuser Patientinnen und Patienten, die sie bislang vollstationär behandelt haben, auch über Nacht nach Hause schicken. Das soll das Pflegepersonal entlasten. Aus Sicht der Barmer ist diese neue Leistung einer tagesstationären Behandlung fraglich – und mit der erhofften Entlastung nicht zu rechnen. Dennoch sollten die Bemühungen für mehr Ambulantisierung im Krankenhausbereich nicht nachlassen.
Zudem soll eine spezielle, sektorengleiche Vergütung gezahlt werden, wenn Kliniken Leistungen ambulant erbringen, die bislang (unnötig) stationär erfolgten. Bis Ende März 2023 sind der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung aufgefordert, diese Vergütung zu vereinbaren – ein aus Barmer-Perspektive zu eng bemessener Zeitrahmen. Langfristig sollen Fallpauschalen auf einer empirischen Basis der ambulanten und stationären Kostendaten kalkuliert werden. Damit würde eine sachgerechtere Kostenkalkulation ermöglicht.
Beschleunigung von Krankenhausbudgetverhandlungen
Aufgrund breiter Kritik zu den Regelungen des Gesetzesentwurfs wurde bei den Fristen zur Auflösung des Verhandlungsstaus bei den jährlichen Budgetverhandlungen noch einmal nachgebessert. Die nun vorgesehenen Fristen sind weitaus praktikabler, um den Rückstand bei den Budgetvereinbarungen sukzessive abzubauen und ab 2026 prospektiv zu verhandeln. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn alle Akteure zukünftig für mehr Transparenz sorgen und lösungsorientierter agieren.