Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung und des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) hat das Ressort Gesundheit 44 Prozent der im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen „voll erfüllt“. Zum Vergleich: Der Durchschnitt aller Ministerien liegt bei 43 Prozent. In der zweiten Septemberwoche kommt der Bundestag wieder zusammen. Ein Grund um einen Blick auf die aktuellen Gesetzesvorhaben und deren Status zu werfen. Insgesamt wurden seit April 2018 19 Gesetzentwürfe vorgelegt. Davon sind zehn Gesetze bereits in Kraft getreten oder terminlich festgelegt. Die amtliche Fassung eines Gesetzes wird vom Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt herausgegeben und kann über den Bundesanzeiger bezogen werden.
Gesetzentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit
- Medizinprodukte sollen für Patienten sicher und kein Risiko sein
- Reform setzt europäische Vorgaben um
- Risikobewertung und Überwachung von Produkten auf Bundesebene zentralisiert
- Aufsicht und Kontrolle soll zentral auf Bundesebene liegen (am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und beim Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel)
- Bisher: Bund zuständig für Risikoeinschätzung, Länder zuständig für Überwachung
- Arzt verordnet künftig geriatrische Rehabilitation ohne die vorherige Prüfung durch die Krankenkassen
- Wahlrecht stärken: Versicherte tragen Mehrkosten für Einrichtung nur noch zur Hälfte, statt vollständig, wenn die Einrichtung nicht von der Krankenkasse bestimmt wurde
- Einheitliche und verbindliche Vorgaben für Versorgungs- und Vergütungsverträge für mehr Transparenz (entsprechende Rahmenempfehlungen sollen zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse auf Bundesebene geschlossen werden)
- Einführung Schiedsverfahren
- Außerklinische Intensivpflege: Leistungen sollen regelhaft in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensiv-Wohneinheiten erbracht werden
- Schärfere Qualitätskriterien: personelle Ausstattung in Rahmenempfehlungen, unangekündigte Kontrollen
- Reduzierung der Eigenanteile der Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- Stärkere Beatmungsentwöhnung zwischen akutstationärer und ambulanter Behandlung
- Bessere Vergütung für längerfristige Entwöhnungsprozesse durch Vereinbarung krankenhausindividueller Zusatzentgelte
- Einführung von Abschläge für Krankenhäuser, die Entwöhnungspotenziale nicht ausschöpfen
- Verbindliche Kooperation der rettungsdienstlichen Leitstellen (Rufnummer 112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (Rufnummer 116117)
- Schaffung Integrierter Notfallzentren
- Einrichtung von Gemeinsamen Notfallleitstellen
- Eigenständiger Leistungsbereich für den Rettungsdienst im SGB V
- Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung zu sprechstundenfreien Zeiten geht von Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Länder über
- Honorarkürzung bei Nichtanschluss an die Telematikinfrastruktur (TI): 2,5 % für Ärzte ab 03/2020, 1 % für Krankenhäuser ab 01.01.2022; Anbindung verpflichtend für Apotheken bis 30.09.2020 (ohne Sanktionen)
- Neuer Anspruch auf digitale Medizinprodukte – neues Erprobungsverfahren über das BfArM
- Mehr selektivvertragliche Möglichkeiten für Krankenkassen
- Ausbau von Videosprechstunden und Telekonsilen
- Verlängerung des Innovationsfonds bis 2024
- Finanzielle Beteiligung der Krankenkassen für digitale Innovationen möglich (bis 2 % der Gesamtreserven)
- Neue Rechtsform für den Medizinischen Dienst, Loslösung des Medizinischen Diensts von den Krankenkassen
- Neubesetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste
- Neuregelungen bei Krankenhausabrechnungsprüfungen (Einführung von Prüfquoten, Systematische Reduktion strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen, Einführung von Strukturprüfungen)
- Neufassung und Erweiterung des Katalogs ambulanter Operationen
- Aktualisierung und Neustrukturierung der Ausbildungsinhalte
- Neuregelungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Bundeseinheitlich geregelte Ausbildung der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten
- Vernetzung von theoretischem und praktischem Unterricht mit der praktischen Ausbildung
- Einführung einer Ausbildungsvergütung
- Einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Erhöhung der Apothekenvergütung
- Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen und Modellvorhaben Grippeimpfung
17.07.2019 – Kabinettsbeschluss
- Weiterentwicklung des RSA u. a.:
- Einführung einer Regionalkomponente
- Einführung eines Risikopools
- Einführung eines Krankheits-Vollmodells
- Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA
- Einführung einer regelmäßigen Evaluation
- Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA
- Fortentwicklung des Organisationsrechts der Krankenkassen: Bundesweite Öffnung der Krankenkassen, neues Haftungssystem
- Erneuerung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
Beschlossene Gesetze des Bundesministeriums für Gesundheit
- Stärkung der Koordinierungsrolle und Zuständigkeit der Bundesoberbehörden bei Qualitätsmängeln oder Fälschungsverdacht von Arzneimitteln
- Förderung des Einsatzes von Biosimilars in der Versorgung
- Neuordnung der Zytostatika-Vergütung
- Verbesserung der Versorgung mit medizinischem Cannabis
- Verpflichtung der Selbstverwaltung, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des elektronischen Rezepts zu schaffen
- Masernimpfpflicht für Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen (Kita, Schulen), dort tätiges Personal sowie für Fachpersonal in medizinischen Einrichtungen
- Aufnahme/Verbleib in Kitas abhängig von ausreichendem Impfschutz, für bereits aufgenommene Kita-/Schulkinder müssen ärztliche Nachweise bis 31.07.2020 vorgelegt werden
- Vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung
- Veränderte Zugangsvoraussetzung von zehnjähriger auf zwölfjährige allgemeine Schulausbildung
- Verbesserung der Qualität der Ausbildung
- Errichtung eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters
- Zugriff auf Daten in bereits bestehenden medizinischen Registern
- Beschleunigte Methodenbewertung im G-BA
- Schaffung eines einzigen Berufsbilds des Psychotherapeuten
- Einführung eines 5-jährigen Direktstudiums, das zur Approbation führt und zur Ausübung der Heilkunde berechtigt
- Gestuftes Bachelor- und Master-Studium
- 3-jährige Weiterbildung zur fachlichen Vertiefung und Spezialisierung
- Während der Weiterbildung vergütete Tätigkeit im Angestelltenverhältnis
- Anhebung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte
- Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird gestärkt
- Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben
- Entnahmekrankenhäuser werden für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet
- Kleinere Entnahmekliniken werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt
- Flächendeckendes Berichtssystem zur Qualitätssicherung bei Spendererkennung und Spendermeldung
- Weiterentwicklung der Terminservicestellen – Zuständigkeit auch für Akutfälle
- Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden, Einführung einer offenen Sprechstunde
- Unterversorgte Gebiete: Sicherstellungszuschläge, die Einrichtung von KV-Eigeneinrichtungen und Strukturfonds werden verpflichtend
- Finanzielle Anreize für Vertragsärzte: Zahlreiche Leistungen werden extrabudgetär vergütet
- Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent
- Einführung verbindlicher Kodierrichtlinien
- Verpflichtung der Kassen, die elektronische Patientenakte anzubieten
- Betreuungsdienste werden Teil der Regelversorgung in der Pflege
- Einführung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus
- Veränderung der Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege
- Neuordnung der Personalvergütung außerhalb der DRGs
- Verlängerung und Modifizierung des Krankenhausstrukturfonds
- Betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen
- Ausbau der Videosprechstunde als telemedizinische Leistung
- Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge
- Absenken der Mindestbeiträge für Selbstständige
- Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden
- Abschmelzen hoher Finanzreserven bei den Krankenkassen verknüpft mit Reform Morbi-RSA
Redaktionsschluss war am 04.09.2019.