Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen schnell und tiefgreifend. Aus dem Alltag der Menschen ist sie in den meisten Lebensbereichen nicht mehr wegzudenken. Die Beteiligten im Gesundheitssystem sollten die Chancen der Digitalisierung nutzen und die nötigen Rahmenbedingungen schaffen – etwa für die Verbesserung der Diagnostik und Therapie in der Medizin. Dabei ist besonders wichtig, dass der Schutz der Daten gewährleistet ist und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten gewahrt bleibt.
Die Barmer hat das Potenzial der Digitalisierung früh erkannt: Ihre Versicherten konnten als erste in Deutschland ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch per App übermitteln. Der nächste Schritt ist die reibungslose Übermittlung digitaler Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt vom Arzt an die Barmer. Hier hilft Digitalisierung dabei, Bürokratie abzubauen. Das digitale Zahnbonusheft ist ein weiteres Angebot der Barmer: Damit können die Versicherten ihre Vorsorgeuntersuchungen leichter im Blick behalten.
Digitale Angebote sicher in die Regelversorgung überführen
Die Barmer bietet ihren Versicherten zudem zertifizierte Medizin-Apps an. Digitale Gesundheitsanwendungen gehen mittlerweile aber weit über den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention hinaus. So können sich Barmer-Versicherte sich über den Teledoktor per Telefon oder Videotelefonie medizinische Beratung einholen.
Digitale Anwendungen können bereits seit einiger Zeit – außerhalb der Regelversorgung – von den Krankenkassen individuell angeboten und finanziert werden. Um bewährte digitale Versorgungsanwendungen auch in die Regelversorgung überführen und damit allen gesetzlich Versicherten zugänglich machen zu können, bedarf es geeigneter Verfahren zur Kategorisierung, Zulassung und Erstattung digitaler Anwendungen. Hier ist die Bundesregierung mit der „Rechtsverordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (DiGAV), die am 21. April 2020 in Kraft getreten ist, einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Dank der Verordnung können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), wie etwa Gesundheits-Apps, von Ärzten verordnet und durch die Krankenkassen erstattet werden.
Mit der Rechtsverordnung werden die qualitativen Anforderungen an die Hersteller konkretisiert und ausgeweitet. Dies ist positiv und trägt dazu bei, für die Versicherten hochwertige digitale Angebote zu ermöglichen. Richtig ist auch die Schaffung von Transparenz in einem öffentlichen DiGA-Studienregister und die vom Hersteller anzugebende Mindestdauer für die Nutzung einer DiGA. Obwohl der Nachweis positiver Versorgungseffekte der DiGA in der Verordnung konkreter formuliert wurde, sind keine klaren Evidenzstufen in der Verordnung enthalten. Diese sind genauso notwendig, wie eine generell befristete Aufnahme der DiGA in das Verzeichnis des BfArM. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollte geregelt werden, dass Krankenkassen nachvollziehen können, ob ein Gesundheits-App-Zugang auch tatsächlich aktiv in Anspruch genommen wird.
Elektronische Patientenakte in die Versorgung bringen
Die flächendeckende Telematik-Infrastruktur bildet die Grundlage für ein vernetztes und digitales Gesundheitswesen. Sie muss als alleinige Kommunikationsplattform im Gesundheitswesen gestärkt werden, um Parallelstrukturen verhindern. Die Hamburger Landesregierung sollte sich für einen zügigen und sektorenübergreifenden Ausbau einsetzen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente sektorenübergreifende Versorgung. Sie ermöglicht den behandelnden Ärzten sowie den Versicherten selbst einen direkten und schnellen Zugriff auf wichtige medizinische Daten der Patienten. Die Barmer hat den Anspruch, dass ihre elektronische Akte „Barmer eCare“ weit mehr sein wird als ein reiner Datenkoffer. Sie hat das Potenzial, die Versorgung deutlich zu optimieren.
Die ePA ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie flächendeckend und systemübergreifend genutzt werden kann. Um die Interoperabilität der verschiedenen Systeme zu gewährleisten, ist ein einheitlicher Standard notwendig.
Entscheidend bei diesem technischen Fortschritt ist, dass der Patient jederzeit die Hoheit über seine Daten behält. Allein der Versicherte entscheidet, wer Zugriff auf die vertraulichen Daten erhält und in welchem Umfang. Gleichzeitig sollten die Beteiligten alle Menschen im Blick behalten: Vom technischen Fortschritt sollten alte wie junge Menschen gleichermaßen profitieren.
Digitalisierung für positive Veränderungen nutzen
Für die meisten Beschäftigten ist die Digitalisierung am Arbeitsplatz bereits Alltag. Wie eine repräsentative Längsschnittanalyse der Barmer mit über 8.000 Teilnehmern belegt, kann sie sich durchaus positiv auf die Gesundheit auswirken, etwa wenn dank der Digitalisierung flexible Arbeitszeiten und -bedingungen, wie zum Beispiel Home-Office, möglich werden. Aber die digitale Überlastung kann auch zu emotionaler Erschöpfung führen. Auslöser sind ständige Erreichbarkeit, die Menge der zu verarbeitenden Informationen und den technologischen Anpassungsdruck. Jüngere Beschäftigte nehmen diese Belastungen stärker wahr als ältere Beschäftigte.
Darum ist es wichtig, dass Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements den Faktor der Digitalisierung im Auge behalten. Die Digitalisierung sollte die Arbeit erleichtern und nicht zur Belastung werden. Dafür setzt sich die Barmer ein.
Das brauchen wir:
- Erprobte digitale Anwendungen allen Versicherten zugänglich machen
- Telematik zügig und sektorenübergreifend ausbauen
- Elektronische Patientenakte flächendeckend und systemübergreifend einführen