Von Dr. Claudia Brase
Seit Jahren ist sektorenübergreifende Versorgung in aller Munde. Passiert ist bislang wenig. Regionale Projekte – wie die integrierte Versorgung oder Regionalbudgets – haben den Übergang in die Regelversorgung nicht geschafft. Dabei ist das Ziel einer besser sektorenübergreifend vernetzten Versorgung gerade aus der Patientensicht berechtigt. Eine Erkrankung erfordert eine fortlaufende Behandlung ohne Prozess- und Informationsbrüche bis zu ihrem Abschluss. Patientinnen und Patienten wünschen sich ein gutes medizinisches Ergebnis – möglichst ohne großen organisatorischen Aufwand.
Die unterschiedlichen Vergütungssysteme zwischen ambulantem und stationärem Bereich tragen bislang erheblich dazu bei, die Trennung der Behandlungsangebote in den Sektoren aufrecht zu erhalten. Einen Impuls für eine Öffnung könnte die Hybrid DRG geben, die für geeignete stationäre Leistungen in dieser Legislaturperiode eingeführt werden soll. Hier sollte das Krankenhaus bei vorerst gleicher Vergütung auf Höhe der bisherigen DRG aus medizinischen Gründen entscheiden, die Leistung ambulant oder stationär zu erbringen. Für einen Behandlungserfolg muss eine gut organisierte Anschlussversorgung in der Häuslichkeit sichergestellt sein. Hierfür könnte eine Nachsorgepauschale kalkuliert werden, die bei den späteren Anpassungsschritten der Vergütung die zu entwickelnde Hybrid DRG sinnvoll ergänzen oder in eine Komplexpauschale integriert werden kann.
Zunehmende Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen und fortschreitende Spezialisierung der Leistungsangebote in den Metropolen stellen unterschiedliche Herausforderungen dar, die in Summe sinnvoll beantwortet werden müssen. Die Entwicklung von Krankenhausstandorten zu regionalen Gesundheitszentren mit einem zusätzlichen ambulanten Angebot – beispielsweise durch dort angesiedelte Praxen, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), ambulante Operationen und ambulant-klinische Leistungen des Krankenhauses sowie eine ambulant-stationäre Notfallversorgung – kann die Versorgung auch in strukturschwachen Regionen mit zunehmendem Ärzte- und Fachkräftemangel sicherstellen.
Die Expertise der Zentren und Spezialangebote aus Metropolenkrankenhäusern müssen verstärkt der Versorgung im ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Für diese fortschreitende Vernetzung muss die digitale Kommunikation und Telemedizin vorangetrieben werden, damit die Patientinnen und Patienten in dem zu ihrer Erkrankung passenden Spezialisierungsgrad eines Krankenhauses behandelt werden können.
Keine sektorenübergreifende Versorgung ohne Qualitätstransparenz! Hier besteht Nachholbedarf, da trotz gesetzlicher Qualitätssicherung einzig die Ergebnisse der Krankenhäuser seit Jahren veröffentlicht werden. Die Hamburgischen Krankenhäuser waren hier Vorreiter und veröffentlichen die Qualitätsergebnisse seit 2007 im Hamburger Krankenhausspiegel freiwillig und in einer patientenorientierten Darstellung. Die Qualitätsergebnisse des vertragsärztlichen Bereichs sind weiterhin für Patientinnen und Patienten nicht zugänglich.
Es gibt noch viel zu tun!