Am 6. Dezember haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Mitglieder der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre Stellungnahme für eine „grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ vorgestellt. Diese war von Lauterbach als große Revolution im deutschen Gesundheitswesen angekündigt worden.
Als Barmer Hamburg begrüßen wir die Einteilung der Krankenhausversorgung in drei Versorgungsstufen (Level I bis III) und dass es für die einzelnen Level bundeseinheitliche Mindestvoraussetzungen geben wird. Die Länder sollen die Aufgabe haben, die Krankenhäuser den einzelnen Leveln zuzuordnen und die entsprechenden Leistungsgruppen zu vergeben. Das heißt auch für Hamburg, dass es zu einer strukturellen Veränderung der Krankenhauslandschaft kommen wird. Bestimmte Leistungen werden nur noch in einigen wenigen Kliniken erbracht werden, die das Personal, die Qualifikation und die Ausstattung haben. Das ist zu begrüßen, denn schließlich ist schon lange bekannt, dass ein hohes Behandlungsvolumen die Behandlungsqualität steigert. Wegezeiten spielen im Stadtstaat dabei keine Rolle, wie der Barmer Krankenhausreport 2022 zeigt.
Durch das von der Kommission vorgeschlagene System von 128 Leistungsgruppen mit einer konkreten Definition von Strukturvorgaben kann für jedes Krankenhaus festgelegt werden, welche Anforderungen an Personal und Ausstattung erfüllt sein müssen. Wenn diese klaren Strukturen so zur Umsetzung kommen, bündelt dies personelle und apparative Ressourcen und bildet die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, am Bedarf orientierte Versorgung.
Die Idee einer Kombination der Krankenhausvergütung aus Vorhaltekosten und DRGs ist nicht neu, sondern wird schon länger diskutiert. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Krankenhausfinanzierung auf neue Füße gestellt werden muss. Die Vorhaltekosten, zu verstehen als eine Art Fixkosten für die Krankenhäuser, gibt diesen die Möglichkeit, besser mit Veränderungen umzugehen, da nicht alles variabel finanziert wird. Es ist aber unabdingbar, dass die Finanzreform der Strukturreform folgt: Es bedarf zunächst einer strukturellen Neuordnung der Krankenhauslandschaft, bevor das Vergütungssystem angepasst wird. In Hamburg haben wir eine hohe Klinikdichte, Überversorgung und Doppelstrukturen. Ähnlich sieht es in anderen deutschen Metropolen und Ballungsräumen aus. Das Gegenteil erleben wir in vielen ländlichen Gegenden, die unterversorgt sind. Auf beiden Seiten bedarf es struktureller Anpassungen.
Eine Strukturreform des Krankenhausbereichs muss auch der zunehmenden Ambulantisierung gerecht werden. Wir wissen, dass wir in Deutschland im internationalen Vergleich noch viel zu viele Leistungen stationär erbringen. Auch hier ist ein Umdenken erforderlich. Der Gedanke der Kommission, die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken und im Level-I-i sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen anzubieten, erscheint sinnvoll. Die Schnittstelle zur ambulant-fachärztlichen Versorgung muss definiert, Haus- und Fachärzte müssen eingebunden werden.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Diskussion zwischen Bund und Ländern sowie mit den Akteuren der Selbstverwaltung weitergeht und wie am Ende eine tatsächliche Struktur- und Finanzreform der Krankenhauslandschaft in Deutschland aussieht. Gute Ansätze müssen ihren Weg in die Umsetzung finden.
Wir werden die Entwicklungen intensiv beobachten und begleiten. Zusammen mit den anderen Ersatzkassen sind wir auf Landesebene bereits im engen Austausch und sammeln erste Impulse für Umsetzungsmöglichkeiten in Hamburg. Wir machen uns stark für eine bedarfsnotwendige, qualitätsgesicherte und wohnortnahe Krankenhausversorgung der Zukunft.