Hamburg, 25. Juni 2019 – Ab dem 1. Juli übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen schon ab dem sechsten Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher waren diese erst ab dem dritten Lebensjahr Kassenleistung. Zur Vermeidung frühkindlicher Karies wird damit eine Versorgungslücke geschlossen, da die erste Früherkennungsuntersuchung bereits mit Durchbruch der ersten Milchzähne erfolgen sollte. „Eltern sollten die neuen Früherkennungsuntersuchungen als Chance nutzen, eine natürliche Beziehung zwischen ihren Kindern und dem Zahnarzt aufzubauen. Der erste Zahnarztbesuch sollte bei Kindern in positiver Erinnerung bleiben und nicht erst bei Zahn-schmerzen erfolgen“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg.
Nuckelfläschchen können Zahnschäden verursachen
Inhalt der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sei eine eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund-, und Kieferkrankheiten. Zahnärzte könnten zum Beispiel feststellen, ob die Zähne durch Nuckelfläschchen oder zuckerhaltigen Nahrungsmitteln schon beschädigt sind. Im Rahmen der neuen Früherkennungsuntersuchungen klären Zahnärzte Eltern außerdem über das Entstehen von Zahnerkrankungen auf und geben Hinweise zur Zahnpflege. Eine weitere neue Kassenleistung ist das Auftragen von Flourid-Lack, der den Zahnschmelz härten soll. Dieser Anspruch besteht für Kinder zwischen dem sechsten und vollendeten 33. Lebensmonat zwei Mal jährlich.
Geringe Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen waren bisher ab dem dritten Le-bensjahr Kassenleistung. Die Inanspruchnahme dieser Altersgruppe lag laut Barmer im Jahr 2017 in Hamburg bei rund 33 Prozent und damit unter dem Bundesdurchschnitt (36 Prozent).