Hamburg, 19. Dezember 2018 – Gute Nachrichten für hauptberuflich Selbstständige, die nur geringe Einkünfte erzielen. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag halbiert. Damit verringert sich für Selbstständige mit geringen Einkünften der Beitrag für die Krankenversicherung. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel. „Selbstständige mit geringen Einkünften waren bisher mit dem gesetzlich vorgegebenen Mindestbeitrag von monatlich 345 Euro für die Krankenversicherung oftmals überfordert“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg. Mit der neuen Regelung werde mehr Beitragsgerechtigkeit hergestellt.
Neuregelung auch für Tagespflegepersonen
Zurzeit gelten Tagesmütter oder -väter, die gleichzeitig bis zu fünf Kinder betreuen, nicht als hauptberuflich selbstständig. Sofern nicht ohnehin Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung besteht, ist bislang nur eine Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Krankengeld möglich. Ab dem 1. Januar 2019 entfällt diese Sonderregelung für Tagespflegepersonen. Übersteigen ihre Einnahmen die Einkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung, wird wie bei allen selbstständigen Mitgliedern geprüft, ob die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Das hängt vom erzielten Gewinn und vom Zeitaufwand ab.
„Hauptberufliche Tagespflegepersonen profitieren ebenfalls von der Beitragsentlastung für Selbstständige und können sich zusätzlich mit der Wahl eines Krankengeldanspruchs absichern“, erläutert Frank Liedtke. Derzeit familienversicherte Tagespflegepersonen bleiben bei der Barmer kostenfrei versichert.