Pressemitteilung aus Hamburg

Neues Geburtshilfekonzept in den Asklepios Kliniken

Lesedauer unter 5 Minuten

Hamburg, 8. November 2024 – Ab sofort profitieren Schwangere der Barmer und Techniker Krankenkasse (TK) in den Hamburger Asklepios Kliniken Altona, Barmbek, Nord – Heidberg und Wandsbek von einem neuen Qualitätsvertrag. Dieser Vertrag bietet zusätzliche Leistungen wie mehr Hebammenkontakte, eine informative App und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Ziel des Konzeptes ist es, die medizinische Sicherheit zu erhöhen, weniger Eingriffe während der Geburt durchzuführen und die Stillraten zu steigern. Die zusätzlichen Angebote sollen eine bessere Bindung zwischen Mutter und Kind fördern und für ein positives Geburtserlebnis sorgen. Der neue Versorgungspfad ergänzt die gewohnte Betreuung durch Ärztinnen, Ärzte und Hebammen und wird an 15 Standorten bundesweit eingeführt.

„Wir freuen uns, dass wir in Hamburg direkt in vier Kliniken neue und innovative Versorgungsideen in der Geburtshilfe erproben können. In der knapp dreijährigen Projektlaufzeit stehen die werdenden Mütter im Mittelpunkt. Eine strukturierte Informationsvermittlung vor Ort in den Geburtskliniken und eine App unterstützen die Schwangeren bei Fragen rund um das Thema Geburt. Ziel ist es, ihnen ein positives Geburtserlebnis zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Rolle der Hebammen deutlich gestärkt: Sie erhalten durch den Vertrag einen eigenen Versorgungsauftrag – ein echter Mehrwert im Vergleich mit der aktuellen Regelversorgung“, sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

„Der Qualitätsvertrag orientiert sich an den Bedürfnissen der werdenden Mütter, um ihre medizinische Versorgung und Betreuung vor, während und nach der Geburt entscheidend zu verbessern. Damit steigen die Chancen auf eine natürliche Geburt ohne Interventionen wie beispielsweise einen Kaiserschnitt. Ein zentraler Punkt ist die engmaschige Betreuung schwangerer Frauen durch speziell qualifizierte Geburtsteams. Das hat viele Vorteile und trägt unter anderem dazu bei, die Geburt positiv zu erleben und der häufig auftretenden Wochenbettdepression nach der Geburt vorzubeugen“, so Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg.

„Für uns ist es bei den Geburten schon immer wichtig gewesen, eine sehr gute medizinische Qualität und ein hohes Maß an Sicherheit für Mutter und Kind mit einem schönen Geburtserlebnis zu verbinden“, sagt Prof. Dr. Holger Maul, Chefarzt Spezielle Geburtshilfe & Perinatologie der Asklepios Kliniken Barmbek und Wandsbek. „Durch den Qualitätsvertrag können wir gleich in beiden Aspekten zusätzliche Verbesserungen erzielen“, so Maul weiter, „daher freuen wir uns sehr, dass es zu dieser Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und uns zum Nutzen der Schwangeren kam.“ Prof. Maul betont: „Unser Angebot lässt die ärztliche Schwangerenvorsorge und das außerklinische Angebot der Hebammen unberührt. Vielmehr bietet der Qualitätsvertrag ein echtes Zusatzangebot.“

Auch die Asklepios Klinik Altona bietet das neue Konzept an. Der Chefarzt der Geburtshilfe, Prof. Dr. Volker Ragosch, erklärt dazu: „Eine Geburt ist weit mehr als ein medizinischer Vorgang – sie ist ein tiefgreifendes, persönliches Erlebnis für Eltern und im Besonderen für die Mütter. Unser Ziel mit dem neuen Versorgungspfad ist es, die individuellen Bedürfnisse der Frauen stärker in den Mittelpunkt zu rücken und dabei gleichzeitig die medizinische Sicherheit zu erhöhen.“

Dr. Cornelia Gbur, Chefärztin Geburtshilfe der Asklepios Klinik Nord – Heidberg, sieht weitere Vorteile: „Durch den Qualitätsvertrag intensiviert sich die Hebammenversorgung während der Schwangerschaft. Dadurch erreichen die Schwangeren größere Sicherheit in einem ihnen ungewohnten und eventuell auch als belastend erlebten Körperprozess. Die Aufgeschlossenheit für eine natürliche Geburt wird gefördert und die aufgeklärte und entspannte Situation befördert zusätzlich auch das Stillen mit allen Vorteilen für das Neugeborene.“

Neue Hebammen-Vorgespräche und Sprechstunden

Der neue Versorgungspfad für Schwangere bietet individuelle Aufnahmegespräche mit Hebammen, in denen die zusätzlichen Leistungen des Qualitätsvertrags erklärt werden. Dabei werden die Situation der Mutter und des Kindes sowie Wünsche zur Geburt besprochen. Schwangere können während der Schwangerschaft Hebammen-Sprechstunden in der Klinik nutzen, besonders wenn keine niedergelassene Hebamme verfügbar ist. Diese Sprechstunden decken zehn Themenblöcke ab, die sich auf die Geburt und die Gesundheit von Mutter und Kind nach der Geburt konzentrieren. Ein wichtiger Bestandteil ist eine neu entwickelte App, die digitale Module zur Prävention von Geburtsangst und postnataler Depression bietet. Zudem erfolgt eine kontinuierliche Befragung der Schwangeren, um frühzeitig auf medizinische Herausforderungen reagieren zu können und die Versorgungsqualität zu verbessern.

Hintergrund

Kliniken und Krankenkassen können miteinander zeitlich befristete Qualitätsverträge schließen. Ziel ist zu erproben, ob sich die Qualität stationärer Behandlungsleistungen über Anreizsysteme zur Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen weiter verbessern lässt. Einer der durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), das oberste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, festgelegten Leistungsbereiche für Qualitätsverträge ist der Bereich Geburten/ Entbindung.

Die neuen Qualitätsverträge orientieren sich am entsprechenden Beschluss des G-BA aus dem Jahr 2023. Sie verfolgen in erster Linie das Ziel, Schwangere in der Klinik besser zu versorgen, indem durch die Erhebung von sogenannten „PROMs und „PREMs“ ein strukturiertes Rückmeldesystem an die Klinik digital und ohne Mehraufwand für die Praxen geschaffen wird. Zur Erläuterung: Im Gegensatz zu PROMs (Patient-Reported Outcome Measures) untersuchen PREMs (Patient-Reported Experience Measures) nicht die Ergebnisse der medizinischen Versorgung, sondern die Auswirkungen des Versorgungsprozesses auf das Patientenerleben, z. B. die Kommunikation oder auch die Unterstützung in der Versorgung. Auch postnatal, also nach der Geburt, werden die Mütter wie gewohnt über ihre niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten betreut.

Die Qualitätsverträge lassen die Schwangerenvorsorge durch niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte unberührt. Das heißt: Schwangere, die am Qualitätsvertrag teilnehmen, werden nicht vorzeitig in die klinische Versorgung überwiesen, sondern bleiben wie gewohnt in der Betreuung ihrer niedergelassenen Frauenärzte. Die Qualitätsverträge sind ein Zusatzangebot zur bestehenden Vorsorge mit dem Ziel, die sektorenübergreifende, hervorragende Versorgung in Deutschland weiter zu verbessern. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen etwa mit dem Blutdruckmessgerät dienen der zusätzlichen Sicherheit und Vorsorge der werdenden Mütter. Bei wiederholt auffälligen Messwerten stehen auch die niedergelassenen Frauenärztinnen und -ärzte weiterhin als Ansprechpartner bereit.