Hamburg, 24. Februar 2020 – Der Wunsch, im Alter lange eigenständig zu leben, lässt viele nach Alternativen zum Pflegeheim suchen. Etwa jede dritte Einrichtung für betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaft ist in den letzten zehn Jahren entstanden. Aktuell existieren bundesweit laut aktuellem Barmer Pflegereport bis zu 8.000 betreute Wohnanlagen und 4.000 Pflege-Wohngemeinschaften. „Neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften und Servicewohnen erscheinen für Bewohner finanziell attraktiv. Sie werden aber nicht mit den gleichen Qualitätskriterien wie Pflegeheime geprüft. Zum Schutz der Bewohner regen wir eine Bewertung analog zum neuen Pflege-TÜV an“, sagt Frank Liedtke, Barmer Landesgeschäftsführer in Hamburg.
Trotz Mehrausgaben kein Plus an Pflegequalität
Pflege-Wohngemeinschaften und betreutes Wohnen würden ambulante Pflegeleistungen mit Elementen der stationären Pflege und der gesetzlichen Krankenversicherung kombinieren können. Somit würden sie im Vergleich zur stationären Pflegeeinrichtung mehr Kosten für die Pflege- und Krankenkasse verursachen. Laut Report spiegele sich das nicht in der Qualität wider. Während bundesweit 86,6 Prozent der Pflegeheimbewohner monatlich Kontakt zum Hausarzt hätten, sei das in den neuen Wohnformen nur bei rund 80 Prozent der Fall. Auch sei Wundliegen (Dekubitus) zu 66 Prozent wahrscheinlicher. 3,6 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner des betreuten Wohnens müssen wegen Erkrankungen ins Krankenhaus, die sich eigentlich ambulant sehr gut behandeln ließen. In Pflegeheimen beträfe es nur 2,4 Prozent. „Der Wunsch nach mehr Lebensqualität im Alter sollte nicht mit der Gesundheit bezahlt werden“, sagt Liedtke.
Stationäre Pflegeeinrichtungen stärker kontrolliert
In Hamburg sei festgelegt, dass Pflege-Wohngemeinschaften und Servicewohnen gemeldet werden müssen. Eine ordnungsrechtliche Prüfung wie im Pflegeheim würde nicht vorausgesetzt. Auch fehle für Pflege-Wohngemeinschaften Vorgaben zu Baubestimmungen und Personal- bzw. eine Fachkraftquote. „Welche Angebote und Leistungen die Pflege-Wohngemeinschaften und Servicewohnen haben, sollten für Pflegebedürftige und Angehörige transparenter gestaltet werden. Es wäre zu überlegen, sie auf lange Sicht in den Hamburger Pflegekompass aufzunehmen“, so Liedtke.