Hamburg, 17. Juli 2018 – Nach den Auswertungen des Barmer Gesundheitsreports 2018 meldeten sich im Jahr 2017 die Hamburger Erwerbstätigen durchschnittlich an 16 Tagen arbeitsunfähig, im Bund kamen 17,6 Fehltage je Versicherten zusammen. „Die Hamburger Berufstätigen sind aber nicht nur fitter als der Bundesdurchschnitt, sondern auch als die Beschäftigten im Umland“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg . Ein Vergleich mit den direkt benachbarten Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Harburg bestätigt das.
Lauenburger mit den meisten Fehltagen
Gerade die Berufstätigen im Kreis Herzogtum Lauenburg hatten mit vielen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und fehlten insgesamt an 19,3 Arbeitstagen, allein 4,3 Fehltage entfielen auf Rückenprobleme. Die Segeberger waren insgesamt 17,8 Tage krankgeschrieben (3,8 Fehltage wegen psychischer Probleme), die Pinneberger 16,6 (3,5 Fehltage aufgrund von Rückenproblemen) und die Harburger 16,5 Tage (3,4 Fehltage aufgrund von Rückenproblemen). Mit 16,3 Arbeitsunfähigkeitstagen kamen die Stormarner (3,8 Fehltage wegen psychischer Probleme) am nächsten an die Hamburger heran. Im Nachbarschaftsvergleich waren die Hamburger allerdings von psychischen Problemen am stärksten betroffen: „Von den 16 Arbeitsunfähigkeitstagen fehlten die Hamburgerinnen und Hamburger allein 4,1 Tage aufgrund von psychischen Problemen“, ergänzt Liedtke.
Viele Einflüsse bei Krankschreibungen
Bei Statistiken zu Arbeitsunfähigkeiten ist die Interpretation der Ergebnisse keinesfalls einfach. So spielt das Alter eine große Rolle. Und bei Erwerbstätigen mit Hinweisen auf einen geringeren sozioökonomischen Status können häufiger gesundheitliche Probleme und Einschränkungen auftreten, als bei Personen mit höheren Schul- und Ausbildungsabschlüssen sowie mit größeren finanziellen Ressourcen. Höhere Krankenstände können auch Folge eines schlechten Betriebsklimas oder allgemein hoher Belastungen am Arbeitsplatz sein. Wichtig erscheint auch der Hinweis, dass gesundheitliche Einschränkungen erst ab einer bestimmten Schwelle zu einer Arbeitsunfähigkeit mit Fernbleiben vom Arbeitsplatz führen. „Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise durchaus schon lange unter leichteren Kopfschmerzen gelitten haben, ehe er sich wegen zunehmender Beschwerden krankschreiben lässt“, betont Liedtke.