Hamburg, 16.01.2018 - In guten wie in schlechten Zeiten: Das gilt auch, wenn der Nachwuchs krank ist. „Wir stellen fest, dass kranke Kinder zunehmend von ihren Vätern betreut werden“, berichtet Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg. „Auch wenn in den meisten Fällen die Mütter ihre kranken Kinder betreuen, so bleiben doch zunehmend mehr Väter zuhause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern.“
Von 2015 auf 2016 stieg der Anteil der Hamburger Väter, die Kinderkrankengeld erhielten, um 17 Prozent und damit um zwei Prozent mehr als bei den Hamburger Müttern. Blieben im Jahr 2015 in Hamburg noch 1.171 Väter im Krankheitsfall bei ihren Kindern, waren es im Jahr 2016 1.374 Väter. In drei Viertel aller Fälle bleiben Mütter und Väter dabei nur ein oder zwei Tage zur Betreuung ihres erkrankten Kindes der Arbeit fern und bezogen das Kinderkrankengeld.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Krankenkassen bieten Eltern von kranken Kindern, die unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, die Möglichkeit, bis zur Dauer von zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr ihren Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld zu nutzen.
Voraussetzungen dafür sind,
- dass das Mitglied zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben muss,
- eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
- das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Insgesamt ist der Anspruch pro Elternteil bei mehr als zwei Kindern auf 25 Arbeitstage im Jahr begrenzt.
Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann bei der Barmer ganz bequem online gestellt werden, auch via Barmer-Service-App. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesen Wegen.
Weitergehende Informationen unter www.barmer.de/a008786.