Hamburg, 3. März 2022 – Als eines von nur wenigen Bundesländern bietet die Hansestadt ihren Beamtinnen und Beamten echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung an. Vor dreieinhalb Jahren eröffnete Hamburg als Pionier die Möglichkeit, den Arbeitgeberanteil der Krankenkassenbeiträge für gesetzlich krankenversicherte Staatsdienerinnen und Staatsdiener zu übernehmen. „Die Regelung ist ein echtes Aushängeschild für Hamburg, das aber offenbar nur wenig bekannt ist. Die Stadt könnte noch stärker dafür werben, denn das Gesetz steigert die Attraktivität des Beamtendienstes. Viele junge Menschen schätzen die Vorteile, Teil der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zu sein“, so Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg. So seien Ehepartnerin oder -partner, die nicht selbst berufstätig sind, sowie Kinder im Rahmen einer Familienversicherung kostenlos mitversichert. Zudem orientiere sich der Beitragssatz an der Höhe des Gehalts und nicht an Faktoren wie dem Alter oder persönlichen Risikofaktoren.
Wahlfreiheit als Standortvorteil
Anlaufstelle für interessierte angehende Beamtinnen und Beamte seien die Geschäftsstellen oder die telefonische Beratung der Barmer. Dort erhielten sie erste Informationen zur Beitragshöhe. Die Wahlfreiheit könne bei der Gewinnung von Nachwuchskräften etwa im Schuldienst oder bei der Polizei viel stärker ausgespielt werden. „Hamburg befindet sich mit seinen Institutionen im Wettbewerb um Fachkräfte. Mit der Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für angehende Beamtinnen und Beamte sowie der Übernahme des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen hat die Stadt einen Standortvorteil“, erklärt Klein. Durch das sogenannte ‚Hamburger Modell‘ werde zudem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf eine breitere finanzielle Basis gestellt. Im Rahmen der pauschalen Beihilfe übernehme die Stadt Hamburg die Hälfte der Kosten der Krankenvollversicherung für in der GKV versicherte Beamte. Vergleichbare Regelungen haben nach Hamburg auch Thüringen, Bremen, Brandenburg und Berlin eingeführt. In den übrigen Bundesländern haben Beamte keinen Anspruch auf die pauschale Beihilfe, wenn sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.