Hamburg, 24. Juni 2020 – Verordnet ein Arzt häusliche Krankenpflege (HKP), dann kann der damit beauftragte Pflegedienst diese Verordnung ab sofort digital bei der Barmer einreichen. „Mit unserem Online-Antrag für häusliche Krankenpflege reduzieren wir den Arbeitsaufwand für Pflegedienste und beschleunigen zeitgleich den Genehmigungsprozess. Eine Rückmeldung geben wir innerhalb von 48 Stunden. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Pflege“, erklärt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg. Das sei bisher anders gewesen. In der Regel holen die Pflegedienste die HKP-Verordnung beim Arzt ab und reichen diese per Post bei der Krankenkasse ein. Dort erfolgt die Bearbeitung. Die Genehmigung stellt die Kasse ebenfalls postalisch zu. Ein Prozess, der mehrere Tage dauert. Zudem gibt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses vor, dass der HKP-Antrag innerhalb von drei Arbeitstagen bei der Krankenkasse vorliegen muss. „Oftmals kündigen die Pflegedienste den HKP-Antrag per Fax an, um die Frist von drei Tagen einzuhalten. Durch die Digitalisierung entfällt dieser Mehraufwand und die Frist ist leichter einzuhalten. Der Tag der digitalen Übermittlung gilt als Eingangstag bei der Krankenkasse“, sagt Liedtke. Ein weiterer Vorteil: Bisher muss der Pflegedienst die genehmigte Verordnung bei der Abrechnung mit der Krankenkasse erneut einreichen. Auch das entfällt bei dem digitalen Prozess.
Digitaler HKP-Antrag über sichere Datenleitung
Theoretisch können alle ambulanten Pflegedienste an dem Online-Verfahren der Barmer teilnehmen. Voraussetzung ist die Nutzung einer Branchensoftware, die einen sicheren Datenaustausch mit der Plattform „oscare“ ermöglicht. Ob eine Software diese Anforderungen erfüllt, können die Pflegedienste bei ihrem jeweiligen Berufsverband erfahren. Alternativ kommt auch die Nutzung eines datensicheren Web-Portals infrage. Liedtke: „Die Barmer digitalisiert sukzessive ihre Antrags- und Genehmigungsverfahren, damit Kunden und Vertragspartner Arbeit und Zeit sparen.“
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