Hamburg, 11. Februar 2020 – Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im Jahr 2017 hat die Barmer in Hamburg bis Ende Januar dieses Jahres 312 Anträge auf Cannabis-haltige Arzneimittel erhalten. Das sind zwei Prozent von rund 15.000 Anträgen bundesweit. Nur in Bremen, im Saarland und in Thüringen wurden weniger Anträge eingereicht. In Hamburg erhielten zwei Drittel der Fälle eine Zusage (206 Anträge). Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des dreijährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. „Richtig eingesetzt kann Cannabis für schwerkranke Patientinnen und Patienten eine wertvolle Therapieoption sein, allerdings kein Allheilmittel. Cannabis-haltige Arzneimittel sollten daher nur durch Ärzte verordnet werden, die über das nötige Spezialwissen dieser hoch komplexen Arzneimittel verfügen“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg. Auf diesem Wege würde Cannabis als Medizin bei Patienten gezielter eingesetzt werden und die Bewilligungsquoten dürften steigen.
Zahl der Anträge im Jahr 2018 am höchsten
Nach der Barmer-Analyse ist die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel in Hamburg – entgegen dem Bundestrend – in den vergangenen Jahren nicht durchgängig gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 87 Anträge gehandelt hat, waren es im darauffolgenden Jahr 125 und im Jahr 2019 nur 88 Anträge. Während die Bewilligungsquote im 2017er-Zeitraum bei 79 Prozent gelegen hatte, nimmt sie seither ab. Im Jahr 2018 ging sie auf 62 Prozent zurück und im vergangenen Jahr auf 57 Prozent. „Cannabis-Anträge werden zum Beispiel dann abgelehnt, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden“, sagt Liedtke. Dagegen helfe Cannabis besonders gut bei speziellen Nervenschmerzen, die häufig stärker seien als Krebsschmerzen.