Hamburg, 22. März 2022 – Die Barmer hat in der Hansestadt seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres 422 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 287 Anträge, also 68 Prozent, bewilligt und 135 abgelehnt. Die Fallzahlen sind seit drei Jahren rückläufig. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. Im Jahr 2018 gab es demnach 117 Anträge, in den Folgejahren ging ihre Zahl von 85 (2019) bis auf 61 (2021) zurück. „Der große Hype um Cannabis scheint vorbei, und es wird gezielter eingesetzt. In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend“, erklärt Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis.
Überproportional viele Anträge im Saarland, in Bayern und in Berlin
Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp fünf Jahren vergleichsweise viele Anträge im Saarland, in Bayern und in Berlin gestellt, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 BARMER-Versicherten. Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Personen. In Hamburg waren es 238 Anträge pro 100.000 Barmer-Versicherte. Rein zahlenmäßig wurden die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Präparate in Bayern gestellt (4.682), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (4.587) und Baden-Württemberg (2.076). Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte von März 2017 bis November 2021 fast 174.000 Verordnungen cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 87 Millionen Euro.