Hamburg (18.01.2015). Besser spät, als nie: Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten seit Jahren – die Barmer GEK seit 2011 – diesen Service, nun hat auch die Bundesregierung erkannt, dass Patienten bei der Suche nach einem Facharzttermin unterstützt werden müssen. Ab dem 23. Januar muss jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Deutschland, und damit auch die in Hamburg, eine eigene Terminservicestelle (TSS) eingerichtet haben, dazu verpflichtet sie ein neues Gesetz.
Wer eine Überweisung bekommen hat und dringend untersucht werden muss, aber selbst keinen Termin beim Facharzt bekommt, kann sich künftig an die TSS wenden. "Das ist wirklich absolut sinnvoll. Die Wartezeiten auf Termine sind bei manchen Ärzten lang", erläutert Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK Hamburg. Die Krankenkasse höre von ihren Versicherten immer wieder, dass sie nicht nur lange warten müssten, sondern auch länger als privat Versicherte.
"Durch die Terminservicestellen gehören solche Wartezeiten künftig der Vergangenheit an", betont Liedtke. Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien nun verpflichtet, jedem Patienten mit dringender Überweisung, der selbst keinen Termin beim Facharzt bekommen hat, zu helfen. Innerhalb einer Woche müssen Sie einen Termin organisieren, der längstens vier Wochen in der Zukunft liegen darf. Gelingt der Terminservicestelle dieses nicht, müssen sie dem Betroffenen eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten. Dieses Prozedere gilt für nahezu alle Facharztgruppen, nur wer zum Augenarzt oder Gynäkologen muss, kann auch ohne Überweisung bei der Terminservicestelle um einen Termin bitten.