Hamburg, 1. März 2023 – Zahnarztpraxen können Behandlungen seit kurzem digital bei der Krankenkasse ihrer Patientinnen und Patienten beantragen, statt wie bisher auf dem Postweg. Nach einer Pilotphase im vergangenen Jahr ist das Verfahren seit Jahresbeginn bundesweit für alle Praxen verpflichtend. Eine Auswertung der Barmer zeigt nun eine vorläufig positive Bilanz, was die Umsetzung in Hamburg angeht. „760 hamburgische Zahnarztpraxen haben im Januar für Versicherte der Barmer einen Behandlungsantrag gestellt. Davon haben drei Viertel das digitale Verfahren genutzt. Damit liegt Hamburg auf dem Niveau des Bundes“, sagt Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg. Im Bereich Zahnersatz seien im Januar 78 Prozent der Anträge aus hamburgischen Zahnarztpraxen digital bei der Barmer eingegangen, was ebenfalls dem Bundesschnitt entspricht. Der Umsetzungsstand zeige eine hohe Akzeptanz und sei ein klares Signal für alle, die den notwendigen Digitalisierungsschritt noch nachholen müssten. „Notwendige Arbeitsschritte werden schneller, unbürokratischer und effizienter. Damit ist das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren für Zahnarztpraxen ein wichtiger Baustein einer insgesamt digitaleren Gesundheitsversorgung, von der letztendlich vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren“, so Klein.
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