Hamburg, 7. März 2024 – Vergangenes Jahr hat die Barmer individuelle Projekte der Selbsthilfe in der Stadt mit rund 16.000 Euro unterstützt. Und auch für das laufende Jahr können Landesorganisationen in der Selbsthilfe eine Förderung ihrer Arbeit bei der Barmer beantragen. „Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitssystems. Die Expertinnen und Experten in eigener Sache leisten unserer Gesellschaft einen großen Dienst, den wir gerne unterstützen. Deshalb kann ich nur dazu aufrufen, auf die Krankenkassen zuzugehen und einen Antrag auf Selbsthilfeförderung zu stellen“, sagt Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg.
Unterscheidung zwischen Pauschal- und Projektförderung
Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen können bei den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit beantragen. Das ist entweder kassenübergreifend (Pauschalförderung) oder kassenindividuell (Projektförderung) möglich. Regelmäßig wiederkehrende Medien oder Veranstaltungen, wie zum Beispiel Patiententage oder Schulungen, aber auch Ausgaben für Miet- und Nebenkosten für die Büroausstattung oder Öffentlichkeitsarbeit, werden pauschal gefördert. Anträge für eine Pauschalförderung sind bis zum 30. April zu stellen. Eine individuelle Förderung von Projekten durch einzelne Kassen lässt sich das ganze Jahr über beantragen.