Hamburg, 22. Mai 2019 – In Hamburg liegen die durchschnittlichen Behandlungskosten je Versicherten in der ambulanten medizinischen Versorgung erneut an der Spitze in Deutschland. „Hamburg liegt mit 650 Euro Kosten je Versicherten mit einem deutlichen Plus von 13,6 Prozent über dem Bundesdurchschnitt – und nimmt damit eine Spitzenposition in Deutschland ein“, sagt Frank Liedtke, Landesgeschäftsführer der Barmer in Hamburg. Danach folgen Berlin mit 643 Euro, Bayern mit 596 Euro und Bremen mit 594 Euro. Das geht aus dem aktuellen Barmer Arztreport 2019 mit den Zahlen für das Abrechnungsjahr 2017 hervor.
Große Spanne bei Behandlungskosten
Pro Kopf wurden in Deutschland 2017 durchschnittlich 572 Euro für die ambulant-ärztliche Versorgung aufgewendet (ohne Zahnärzte, Arzneimittel oder anderweitige Verordnungen). Mit durchschnittlich 40 Euro pro Behandlungsfall waren die Kosten bei Hautärzten am geringsten, die höchsten Kosten fielen mit durchschnittlich 444 Euro pro Fall für Behandlungen bei Psychotherapeuten an. „Dabei ist zu bedenken, dass Leistungen von Psychotherapeuten nicht delegiert werden können und fast immer einen langen Patientenkontakt voraussetzen. Deshalb haben Psychotherapeuten verhältnismäßig wenig Behandlungsfallzahlen“, erläutert Liedtke. Nur 2,4 Prozent aller Patientenkontakte entfielen auf Psychotherapeuten.
Höchste Hausärztedichte – Hausärzte versorgen die meisten Patienten
31,6 Prozent und damit fast ein Drittel aller Patientenkontakte entfielen im Jahr 2017 auf hausärztlich tätige Allgemeinmediziner, gefolgt von hausärztlich tätigen Internisten mit einen Anteil von 12,6 Prozent. Auf 100.000 Einwohner kommen in Hamburg 74,1 Hausärzte, so viel wie in keinem anderen Bundesland.
Junge Männer arztscheu – dabei Check-up bereits ab 18 Jahren möglich
Männer in jungen Jahren haben den wenigsten Kontakt zum Arzt. Am seltensten suchten die 25 bis 29-Jährigen eine Arztpraxis auf. Sie kamen auf nur etwa 4,2 Behandlungsfälle im Jahr. Die Fallzahlen von Frauen im gleichen Alter lagen mehr als doppelt so hoch, bei neun Behandlungsfällen. „Dabei haben seit April 2019 auch Versicherte von 18 bis 34 Jahren einmalig Anspruch auf einen Check-up bei einem Allgemeinmediziner oder Internisten“, sagt Frank Liedtke. Ab 35 Jahren besteht alle drei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.